Steuerberater

Normale Version: abfindung
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Hallo ich habe einmal eine Frage zum Thema Abfindung, wo ich etwas in´s Zweifeln gerate:

Herr X bezieht normalerweise Bruttolohn 60.000,00.

Das Arbeitsverhältnis wird am 31.12.2008 betriebbedingt gekündigt. Die Abfindung wird im Folgemonat nach Ausscheiden fällig, also in 01/2009 und beträgt 140.000,00.

X bekommt dann in 2009 (voussichtlich) nur ALG.

Fünftelregelung ?

Es handelt sich um eine Entschädigung, da der Verlust von Einkünften mit denen der Stpfl. rechnen konnte und Zusammenballung muss vorliegen.

Zusammenballung in einem VZ liegt vor, da die Entschädigung komplett in 2009 fließt. Der Höhe nach liegt eine Zusammenballung vor, da die Abfindung höher ist als alle Einnahmen 2009 oder des Vorjahres 2008.


Was mich etwas stutzig mach oder zweifeln lässt ist, dass er in 2009 ausser der Abfindung keine weiteren Einkünfte aus dem alten Arbeitsverhältnis hatte...

Oder mach ich mir da zu viel Gedanken ?!?
zuviele Gedanken. Hier wäre eine Zusammenballung zu bejahen.
sehe ich auch so
Aller Guten Dinge sind drei.. ich sehe das auch so .-)

lg, Jive
Na dann muss ich mich wohl geschlagen geben :-) War ich doch wieder zu vorsichtigt ;-)

Ich danke euch für die Mühe und ihr habt mir da wieder sehr geholfen...
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