26.09.2008, 15:22
Der BFH hat gesprochen zur 3-Monatsregel bei DR.
Siehe hier
Das müßte doch in der Begründung dann auch für die Abschaffung der 30km-Grenze bei EWT herhalten?
Nach meiner Auffassung sind bei täglichen Fahrten zur Einsatzstelle auch dann Reisekosten (0,30 EUR/gefahrenen Kilometer) anzusetzen, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 30 km beträgt. Die Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 26.10.2005, BStBl. 2005 I Seite 960, Ziff. III ist durch die Rechtsprechung des BFH vom 11.05.2005 u. E. nicht gedeckt.
Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Az. VI R 47/07 ein Revisionsverfahren anhängig.
Aber o.g. Urteil geht ja in die gleiche Richtung?
Siehe hier
Das müßte doch in der Begründung dann auch für die Abschaffung der 30km-Grenze bei EWT herhalten?
Nach meiner Auffassung sind bei täglichen Fahrten zur Einsatzstelle auch dann Reisekosten (0,30 EUR/gefahrenen Kilometer) anzusetzen, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 30 km beträgt. Die Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 26.10.2005, BStBl. 2005 I Seite 960, Ziff. III ist durch die Rechtsprechung des BFH vom 11.05.2005 u. E. nicht gedeckt.
Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Az. VI R 47/07 ein Revisionsverfahren anhängig.
Aber o.g. Urteil geht ja in die gleiche Richtung?