Steuerberater

Normale Version: Reisekosten auch nach 3-Monaten
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Der BFH hat gesprochen zur 3-Monatsregel bei DR.
Siehe hier
Das müßte doch in der Begründung dann auch für die Abschaffung der 30km-Grenze bei EWT herhalten?

Nach meiner Auffassung sind bei täglichen Fahrten zur Einsatzstelle auch dann Reisekosten (0,30 EUR/gefahrenen Kilometer) anzusetzen, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 30 km beträgt. Die Verwaltungsregelung im BMF-Schreiben vom 26.10.2005, BStBl. 2005 I Seite 960, Ziff. III ist durch die Rechtsprechung des BFH vom 11.05.2005 u. E. nicht gedeckt.

Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Az. VI R 47/07 ein Revisionsverfahren anhängig.

Aber o.g. Urteil geht ja in die gleiche Richtung?
EWT gibt es nicht mehr. Dadurch, daß jetzt (ab 2008) alles eine auswärtige Tätigkeit ist, ist die 30km Grenze hinfällig. Strittig ist nur noch die alte Verfahrensweise, aber da bin ich eigentlich guter Hoffnung.
Opa schrieb:EWT gibt es nicht mehr. Dadurch, daß jetzt (ab 2008) alles eine auswärtige Tätigkeit ist, ist die 30km Grenze hinfällig. Strittig ist nur noch die alte Verfahrensweise, aber da bin ich eigentlich guter Hoffnung.
Wir machen doch alle zur Zeit noch 2007.
Demnach auch EWT mit der 30km-Grenze.
Demnach die 3-Monatsregelung Fahrtkosten bei DR.
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