Steuerberater

Normale Version: Grenzgänger und doppelte HHF
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Servus!

Hab ein neues Mandat. Klein, aber ich freu mich ja über alles ;-)

Der gute Mann ist Grenzgänger. Damit das funktioniert, lebt er unter der Woche bei seinen Eltern (mit Mitte 40!) und pendelt von dort rüber nach Österreich.
Am Wochenende fährt er in Baden-Württembergs schöne Hauptstadt, wo er mit seiner Lebensgefährtin zusammen sogar eine Eigentumswohnung hat.
Aus welchem Grund auch immer möchte der Mann in Österreich keine Steuern zahlen und seinen Status als Grenzgänger nicht verlieren. Jetzt die Frage:
Wenn die doppelte Haushaltsführung beantragt wird, meint ihr, es gibt dann Probleme mit diesem Status?

Die Regelung in Abs.15 des DBA Österreich lautet:

(6)
Absatz 1 (Steuer ist in dem Land zu zahlen, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird) gilt nicht, wenn die Person
1. in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort hat und
2. täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt (Grenzgänger).

Also, bei doppelter Haushaltsführung ist doch tatsächlich ein Wohnsitz in der Nähe der Grenze. Nur eben nicht der Lebensmittelpunkt...

Was meint ihr? Oder gibt es womöglich unter Euch sogar einen Spezialisten für sowas? (Hallo nach VS)

Danke schon mal im voraus + sonnige Grüße
Also... falls es für jemanden von Euch auch mal interessant ist:

Doppelte Haushaltsführung möglich!
Lediglich EIN Haushalt des Steuerpflichtigen muss grenznah sein und zu diesem muss er nach der Arbeit zurück kehrt.

Hab das jetzt mit dem Fiskus besprochen. Und der dortige Bearbeiter sieht das auch so wie ich.
Schön oder?
Da hat er Mandant durchs Berater wechseln mal wirklich was gewonnen! ;-)
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