09.09.2008, 16:05
09.09.2008, 17:39
Es wird auch nicht Südossetien und Abchasien nicht enthalten, weil es diese (genausowenig wie den Kosovo) völkerrechtlich in Reinform gibt. Insoweit ist der Satz anzuwenden, der für das bis dato anerkannte völkerrechtliche Gebiet gilt, also Serbien für Kosovo und Georgien für die o.g.! Macht auch Sinn, da sich durch die Autonomie eines Gebietes idR nicht schlagartig die Lebensverhältnisse ändern.
09.09.2008, 18:12
Die Abchasische ASSR war Bestandteil der Georgischen SSR, heute ist es wohl eine eigenständige Abchasische Republik (zumindest nennt sie sich so), die aber wohl nicht anerkannt wird. Ich war Ende der 80-iger Jahre zuletzt dort, da war "die Welt noch in Ordnung". 
