Steuerberater

Normale Version: § 82a EStDV
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Habe gerade nur einen begrenzten Zugang.

Kann mir jemand kurz sagen für wen und was der o.g. § zutrifft bzw. ob es ihn überhaupt noch gibt.
Guckst du hier
Soweit ich es auf die schnelle erlese betrifft es letztmalig Aufwendungen die im Kalenderjahr 1991 abgeschlossen wurden. Dann 10 Jahre müsste also alles vorbei sein.

Gruß T.D.
Danke, aber warum steht es dann heute noch drin, wenn es 2001 schon Geschichte war?

§ 57 EStG: (1) Die §§ 7c, 7f, 7g, 7k und 10e dieses Gesetzes, die §§ 76, 78, 82a und 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes sind auf Tatbestände anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach dem 31. Dezember 1990 verwirklicht worden sind.

Gilt der hier heute noch und für wen, Selbstnutzer, Vermieter?

Hab ich einen Knoten im Kopf?

Also in der Anlage FW (Zeile 14) steht es letzmalig 2000 als Eingabemöglichkeit.
Opa schrieb:Gilt der hier heute noch und für wen, Selbstnutzer, Vermieter?

In meinem ESt-Handbuch ist der hinter § 21 EStG abgedruckt, was darauf schließen lässt, dass der nur für Vermieter gelten soll...

(bin mir aber auch nicht sicher, hatte ich noch nie...)

Und zur zeitlichen Anwendung
§ 84 Abs. 4 EStDV
Hallo,

gleiches ergibt sich auch aus § 51 EStG.
Danke
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