Steuerberater

Normale Version: Zulassung Steuerfachwirtprüfung?
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Hallo,

recherchiere gerade die Zulassungsvoraussetzungen der Steuerfachwirtprüfung und muss Unterschiede zwischen den Länderkammern feststellen. Berlin und Brandenburg fordern eine "3 jährige hauptberufliche" Tätigkeit. Andere Kammern haben das "hauptberuflich" nicht in der Prüfungsordnung (bspw. Bayern).

Also, wie ist das genau? Ich hätte zu bieten 9 Monate Vollzeit, 19 Teilzeitmonate vor dem Studium und nach dem Studium dann 12 Teilzeitmonate. Insgesamt also 40 Monate, aber das gros eben in Teilzeit...

Das wird wohl nicht reichen, oder? Oder ist hauptberuflich iSv 16h/Woche (wie beim StB) zu verstehen?

Wer hat Erfahrungen (persönlich/in der Kanzlei) und könnte mir Infos geben.

Danke & Gruß,

showbee
Guten Morgen ...

... ich habe zwar keine Erfahrungen in diesem Bereich, aber ich könnte mir gut vorstellen das mit "hauptberuflich" eine von auch mind. 16 h/Woche gemeint ist.

Niedersachsen hat das "hauptberuflich" auch noch in den Voraussetzungen.

Zur Not einfach ein kurzes Telefonat mit der Kammer.

Greetings ...
Hi showbee,


ich empfehle einmal einen Anruf bei der Kammer...

Irgendwie scheint es hier einen gewissen Spielraum zu geben, denn ich durfte (Fachgehilfenprüfung mit 1,2 absolviert) damals schon nach kürzerer Zeit die Prüfung machen...

Ob das jetzt immer noch so ist ?!?
Hi showbee,

in Zweifelfällen entscheidet letztlich die Prüfungskommission über die Zulassung, wenn die Kammer sich nicht 100 % sicher ist, ob die Bedingungen lt. Prüfungsordnung erfüllt sind, z.B. in deinem geschilderten Fall.
Zumindest bei der StB- und WP-Prüfung sind die "Big four" doch sonst nicht so zimperlich. Also einfach mal den AG fragen, vielleicht hat der ja so eine Bescheinigung irgendwo rumliegen...

Summa cum laude wird´s dann schon werden Smile
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