28.07.2008, 08:11
Hallo,
recherchiere gerade die Zulassungsvoraussetzungen der Steuerfachwirtprüfung und muss Unterschiede zwischen den Länderkammern feststellen. Berlin und Brandenburg fordern eine "3 jährige hauptberufliche" Tätigkeit. Andere Kammern haben das "hauptberuflich" nicht in der Prüfungsordnung (bspw. Bayern).
Also, wie ist das genau? Ich hätte zu bieten 9 Monate Vollzeit, 19 Teilzeitmonate vor dem Studium und nach dem Studium dann 12 Teilzeitmonate. Insgesamt also 40 Monate, aber das gros eben in Teilzeit...
Das wird wohl nicht reichen, oder? Oder ist hauptberuflich iSv 16h/Woche (wie beim StB) zu verstehen?
Wer hat Erfahrungen (persönlich/in der Kanzlei) und könnte mir Infos geben.
Danke & Gruß,
showbee
recherchiere gerade die Zulassungsvoraussetzungen der Steuerfachwirtprüfung und muss Unterschiede zwischen den Länderkammern feststellen. Berlin und Brandenburg fordern eine "3 jährige hauptberufliche" Tätigkeit. Andere Kammern haben das "hauptberuflich" nicht in der Prüfungsordnung (bspw. Bayern).
Also, wie ist das genau? Ich hätte zu bieten 9 Monate Vollzeit, 19 Teilzeitmonate vor dem Studium und nach dem Studium dann 12 Teilzeitmonate. Insgesamt also 40 Monate, aber das gros eben in Teilzeit...
Das wird wohl nicht reichen, oder? Oder ist hauptberuflich iSv 16h/Woche (wie beim StB) zu verstehen?
Wer hat Erfahrungen (persönlich/in der Kanzlei) und könnte mir Infos geben.
Danke & Gruß,
showbee