Steuerberater

Normale Version: Kfz-Gestellung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Die 0,03%-Regelung ist für die kürzeste Entfernung anzuwenden. Die OFD-Frankfurt sagt jetzt in einer Vfg. v. 27.6.2006*, dass der AN als Wk die größere Entfernung, weil wesentlich schneller, ansetzen könne.
Diese Regelung werde in Bayern noch nicht angewandt sagt unser FA, weil das Landesamt noch über einer eigenen Anweisung brüte.
Wie sieht es dann da mit Euren Erfahrungen aus? Anhängige Verfahren scheint es dazu nicht zu geben.
frankts

* AZ S 2351 A - 14 - St 2111
Referenz-URLs