Steuerberater

Normale Version: lfd. Gewinn oder Aufgabegewinn?
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Hallo,

angenommen ein Unternehmen hat in erheblichem Umfang Mietereinbauten vorgenommen. Aufgrund mietvertraglicher Gestaltung besteht grundsätzlich die Erfordernis bei Ablauf des Mietvertrages diese Mietereinbauten zu entfernen, so denn nicht der Vermieter ausdrücklich erklärt die Mietereinbauten zu übernehmen.
Weiterhin sei angenommen, dass dem Mieter ein Vorkaufsrecht auf die gemietete Immobilie eingeräumt wird (im Grundbuch eingetragen).

Grundsätzlich möchte der Mieter das Objekt kaufen, weiß aber infolge der wirtschaftlichen Situation nicht, ob er diese Option zieht, den Mietvertrag verlängert (ist lt. Mietvertrag möglich) oder das Mietverhältnis beendet.

Als vorsorglicher Kaufmann hat der Unternehmer eine Rückstellung für die Beseitigung der Mietereinbauten gebildet, beginnend mit dem Zeitpunkt an dem er für sich den Entschluss gefasst hat den Mietvertrag nicht mehr zu erneuern. Zu diesem Zeitpunkt ist er finanziell nicht in der Lage sein Kaufoptionsrecht zu realisieren. Er beabischtigt aber dieses Recht auf einen Dritten zu übertragen bzw. mit Hilfe des Dritten das Objekt zu erwerben.

Nun wird das Gewerbe abgemeldet, die Wiederherstellung in den Urzustand wird nicht verlangt, die Rückstellung ist aufzulösen.

Erhöht dieser Auflösungsertrag den laufenden Gewinn oder den ermäßigten Aufgabegewinn?
m.E. ist die Auflösung der RS nicht durch Aufgabe des Betriebes, sondern durch Nichtdurchsetzung des vertraglichen Anspruchs des Vermieters bedingt. Also laufender Ertrag.
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