Steuerberater

Normale Version: Endlich kommt sie wieder...
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Da freut man sich doch wieder, wenn auf "altbewährtes" zurückgegriffen wird, oder ? Bin mal gespannt wieviele Rechtslagen es diesmal zu beachten gilt ?!?

----------------------------------------------------------------

"Vorsteuerbeschränkung gemischt genutzter Fahrzeuge kommt zurück
Überraschend ist in dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 die Wiederauflage der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl privat wie auch unternehmerisch genutzten Fahrzeugen auf 50 % in § 15 Abs. 1b UStG mit aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz hatte eine solche Regelung noch nicht enthalten. Im Gegenzug soll die Besteuerung der Privatnutzung bei solchen Fahrzeugen nicht mehr der Besteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG unterliegen. Damit möchte die Bundesregierung wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die – zumindest nach nationalem Gesetz – vom 1.4.1999 bis 31.12.2003 bestand. Begründet wird dies mit Vereinfachungsmaßnahmen und der Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen."

Quelle: Haufe
Vgl. http://www.otto-schmidt.de/media/RegE_JStG_2009.pdf S. 118
"Dies dient der Vereinfachung der Besteuerung."
Hallo,

und dies ist eine rein politisch gewollte "Vorfinanzierungsaktion".

Die Finanzverwaltung hat sich im Vorfeld gegen die Wiedereinführung dieser Vorschrift ausgesprochen. Sie wünscht viel lieber "Back to the roots", die Regelung einer pauschalen Berücksichtigung ohne irgendwelchen zänkischen Gesetzesregelungsaufwand.

Bleibt abzuwarten ob diese Regelung auch bei den Ländern Zuspruch findet, da es bereits heute erhebliche Widerstände gegen das JStG 2009 aus den Reihen verschiedener Länder gibt (darunter auch CDU-regierte Länder).

Ich orakel schon heute den bevorstehenden Rechtsstreit!

Aber getreu dem Motto: Fakten schaffen und erst einmal kassieren, bevor dann BFH, BVerfG oder EuGH alles verwerfen, ist doch ein gesichertes Einnahmegeschäft von mindestens 2 Veranlagungsjahren.
Mit Pkt. C machen sie es sich auch sehr einfach.
Hi,

hab mir eben überlegt was nun passiert. 2002 ging die Regelung ja Krachen, weil die Genehmigung der EG nicht weiterlief. Nun gilt die MwStSystRL und deren Art. 177 sagt aber, dass Vorsteuerabzug nach Konsultation nur aus Konjunkturgründen eingeschränkt werden kann. Also entweder geht Peer nun nach Brüssel und sieht einen Einbruch der Konjunktur um die Einnahmen aus der USt zu stabilisieren oder er hat ein Problem! Oder?

Fragend,

der showbee


p.s. ganz davon abgesehen, dass ich denke dass diese Regelung durch eine Finesse der SPD ins Gesetz kam und die CDU mal wieder erst im Finanzausschuss richtig lesen wird, wenn sie von der Kfz Lobby informiert wurde...
Referenz-URLs