24.06.2008, 12:05
Da freut man sich doch wieder, wenn auf "altbewährtes" zurückgegriffen wird, oder ? Bin mal gespannt wieviele Rechtslagen es diesmal zu beachten gilt ?!?
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"Vorsteuerbeschränkung gemischt genutzter Fahrzeuge kommt zurück
Überraschend ist in dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 die Wiederauflage der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl privat wie auch unternehmerisch genutzten Fahrzeugen auf 50 % in § 15 Abs. 1b UStG mit aufgenommen worden.
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz hatte eine solche Regelung noch nicht enthalten. Im Gegenzug soll die Besteuerung der Privatnutzung bei solchen Fahrzeugen nicht mehr der Besteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG unterliegen. Damit möchte die Bundesregierung wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die – zumindest nach nationalem Gesetz – vom 1.4.1999 bis 31.12.2003 bestand. Begründet wird dies mit Vereinfachungsmaßnahmen und der Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen."
Quelle: Haufe
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"Vorsteuerbeschränkung gemischt genutzter Fahrzeuge kommt zurück
Überraschend ist in dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 die Wiederauflage der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl privat wie auch unternehmerisch genutzten Fahrzeugen auf 50 % in § 15 Abs. 1b UStG mit aufgenommen worden.
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz hatte eine solche Regelung noch nicht enthalten. Im Gegenzug soll die Besteuerung der Privatnutzung bei solchen Fahrzeugen nicht mehr der Besteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG unterliegen. Damit möchte die Bundesregierung wieder zu der Rechtslage zurückkehren, die – zumindest nach nationalem Gesetz – vom 1.4.1999 bis 31.12.2003 bestand. Begründet wird dies mit Vereinfachungsmaßnahmen und der Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen."
Quelle: Haufe