Steuerberater

Normale Version: AO-Kommentar
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hallo Kollegen,

ich trage mich mit dem Gedanken, mir nun doch mal langsam einen AO Kommentar anzuschaffen.... *grins*

Kann jemand den AO-Kommentar, der in der Profi-Version vom Haufe hinterlegt ist, beurteilen?
Im Vergleich zu Tipke-Kruse?
Welches ist der beste Kommentar, den Ihr kennt?

Fragend: die Catja
Also, den von Haufe kenn ich nicht.
Tipke/Kruse ist manchmal mit Vorsicht zu genießen, da er teilweise Sondermeinungen wieder gibt. Vor allem bei Fragen zu NZB`s lieber Finger weg (Empfehlung von BFH-Richtern auf Fortbildungen). Ich arbeite gern mit ihm, ziehe es aber vor in Problemfällen, die Meinung noch von einem zweiten Kommentar abzusichern.
Hübschman/Hepp/Spitaler: sehr üppig, sehr detailiert und bestimmt auch sehr teuer. Mir persönlich gefällt der Schreibstil dort nicht so. Hab der teilweise echte Verständnisprobleme. Ist aber meine subjektive Meinung.
Bleibt noch der Schwarz: klein und handlich und für den Praktiker gemacht. Denke auch, dass hier das Preis/Leistungsverhältnis stimmt. Das Gegenstück für FGO wäre dann der Gräber, welchen ich sehr empfehlen kann.

Ich denke, man sollte die Wahl eines Kommentars auch davon abhängig machen, womit die Gerichte arbeiten und die arbeiten vornehmlich mit den 3 oben genannten.
Der Haufe-Kommentar = Kommentar von Schwarz
Wie jetzt, ist der Schwarz nicht der kleine dicke mit der Farbe vom Schmidt EST-Kommentar?
Kiharu schrieb:Wie jetzt, ist der Schwarz nicht der kleine dicke mit der Farbe vom Schmidt EST-Kommentar?
Weiß nicht, kenne den Schwarz nur in der Online-Version in der Haufe Steueroffice-Professional-Datenbank (und es war gefragt, welcher Kommentar das ist). In der Datenbank ist der Schwarz-Kommentar implementiert (übrigens recht bequem, man kann vom § direkt auf den Kommentar springen). Schließt also nicht aus, dass der im Original wie Schmidt aussieht.

Ich habe hier aber noch eine Uralt-Version eines AO-Kommentars stehen, der wie Schmidt aussieht. Da aus 1995 verwende ich den aber nicht. Nennt sich Klein/Orlopp.
Dann habe ich den Klein mit dem Schwarz verwechselt. Danke für den Hinweis. Somit beziehen sich meine Ausführungen von oben nicht auf Schwarz sondern auf den Klein.
O.k.. Danke Euch.

@Meyer: Was würdest Du sagen: Ist der Schwarz ausreichend (ich nutze bislang das Veranlagungshandbuch mit zusätzlichen Leitsätzen etc.)? Ich denke: eher nicht.
Bin mir noch nicht so schlüssig, ob es Haufe_profi wird, oder eben ein Papier-Kommentar, - aber eben dann ein GROSSER.

Gruß
Was ausreichend ist, ist schwer zu sagen. Ich bin in einem größeren, recht gut ausgestatteten Büro tätig und habe hier Veranlagungshandbuch (reicht m. E. nur für den Standard), Schwarz (online bei Haufe profi und leicht zu nutzen, daher schaut man da auch schnell mal rein) und für die zum Glück seltenen richtig diffizilen Fälle Tipke/Kruse und Hübschmann/Hepp/Spitaler.

Letzteren habe ich noch fast nie verwendet, was aber eher daran liegt, dass mir erst vor kurzem aufgefallen ist, dass wir den im Büro auch haben und der sogar aktualisiert wird. Aber ich arbeite in dem Büro auch erst acht Jahre und das was im FA "AO-Hauptsachbearbeiter" wäre, bin ich hier auch noch nicht von Anfang an ...

Außerdem ist der HHS abschreckend umfangreich...
eine gute mittellösung ist der pahlke. ein doppelter schwarz, aber nur 1/3tel T/K.
Ich hab jetzt mal eine Umfrage drangebastelt, und die bisherigen Vorschläge aufgenommen.

(Weil mich das Ergebniss auch interessiert....*grins*)
Seiten: 1 2
Referenz-URLs