Steuerberater

Normale Version: Aussetzungszinsen
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Ich darf einen Uralt Einspruch begründen und zu Ende bringen. Im Einspruchsschreiben (4 Jahre alt) hatte der Mandant AdV in Höhe der strittigen Steuer beantragt. Gewährt wurde die Aussetzung in voller Höhe der Steuernachzahlung lt. BNV. Dies führt natürlich jetzt zu Aussetzungszinsen, da der Einspruch zu max. 40% Erfolg haben wird, lt. Einspruchsbegehren waren es ca. 50 %.
Der Mandant hat das Geld für die Steuernachforderung natürlich nicht auf die Hohe Kante gelegt, weil er durch die volle AdV der Ansicht war, der Änderungsbescheid werde in voller Höhe aufgehoben. Nach ein paar Jahren kam er zu mir um klären zu lassen, warum kein geänderter Bescheid kommt.
Ich sehe aber keine Chance auf einen Erlaß eines Teils der AdV-Zinsen, für den Teil wo die zugrunde liegende AdV nie beantragt worden ist. Oder ist jemand anderer Ansicht?
frankts
Ich sehe da auch keine Chancen. Dein Mandant hatte den Zinsvorteil über den vollen Betrag. Im Bescheid über die Aussetzung wird regelmäßig über die Zinsen informiert. Es hätte Deinem Mandanten ja freigestanden, freiwillig einen Teilbetrag zu bezahlen. Wenn er das nicht tut, muss der dafür nun die Zinsen ans FA zahlen.
Das Finanzamt zeigt nach einer Rücksprache von heute Tendenz einen Teil der Zinsen zu erlassen. Argument, durch die AdV in voller Höhe, beantragt war die strittige Steuer kann eder steuerliche Laie davon ausgehen, dass der angefochtene Bescheid aufgehoben wird.
Mir soll es recht sein
frankts
Freut mich für Dich. Hast aber einen netten Beamten erwischt. Ja, man kann auch Glück haben am Freitag den 13.
Freitag der13. Ist mir noch gar nicht aufgefallen, da wär ich doch im Bett geblieben.
Schau Opa, ich gehe seit 12 Jahren NIE am Freitag den 13. arbeiten. Da hab ich immer ein verlängertes Wochenende.
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