12.06.2008, 16:00
Ich darf einen Uralt Einspruch begründen und zu Ende bringen. Im Einspruchsschreiben (4 Jahre alt) hatte der Mandant AdV in Höhe der strittigen Steuer beantragt. Gewährt wurde die Aussetzung in voller Höhe der Steuernachzahlung lt. BNV. Dies führt natürlich jetzt zu Aussetzungszinsen, da der Einspruch zu max. 40% Erfolg haben wird, lt. Einspruchsbegehren waren es ca. 50 %.
Der Mandant hat das Geld für die Steuernachforderung natürlich nicht auf die Hohe Kante gelegt, weil er durch die volle AdV der Ansicht war, der Änderungsbescheid werde in voller Höhe aufgehoben. Nach ein paar Jahren kam er zu mir um klären zu lassen, warum kein geänderter Bescheid kommt.
Ich sehe aber keine Chance auf einen Erlaß eines Teils der AdV-Zinsen, für den Teil wo die zugrunde liegende AdV nie beantragt worden ist. Oder ist jemand anderer Ansicht?
frankts
Der Mandant hat das Geld für die Steuernachforderung natürlich nicht auf die Hohe Kante gelegt, weil er durch die volle AdV der Ansicht war, der Änderungsbescheid werde in voller Höhe aufgehoben. Nach ein paar Jahren kam er zu mir um klären zu lassen, warum kein geänderter Bescheid kommt.
Ich sehe aber keine Chance auf einen Erlaß eines Teils der AdV-Zinsen, für den Teil wo die zugrunde liegende AdV nie beantragt worden ist. Oder ist jemand anderer Ansicht?
frankts