Unter BFH VI R 14/08 ist ein Verfahren anhängig, ob Barzahlung beim Abzug n. § 35a auch zulässig ist.
Muss ich mir mal angucken, immerhin ist "Zahlung auf das Konto des Erbringers" doch eigentlich deutlich und der Sinne und Zweck (Nachprüfbarkeit) heiligt m.E. auch eine Ungleichbehandlung. m.E. sind die Ausführungen unter FG Sachsen-Anhalt URTEIL vom 28.02.2008 - 1 K 791/07 (Vorinstanz) doch eindeutig.
Ja, aber im Sinne der Mandanten... (zumindest Hoffnung)
Zitat:Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.11.2008, unbegründet
Hatte ich leider auch schon bemerkt.
Hallo,
schon mitbekommen? Es gibt ein neues BMF-Schreiben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen etc.
Ja, du meinst sicher
dies, sind jetzt nur noch 30 Seiten.
Opa schrieb:sind jetzt nur noch 30 Seiten.
Au mann, ist das pervers, 30 Seiten Ausführungsvorschrift für so eine unnütze Regelung....