Steuerberater

Normale Version: Offenlegung
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Jeder kennt sicherlich das Problem der Offenlegung der GmbH Abschlüsse und die ewige Diskussion mit dem Mandanten.

Was würde eigentlich passieren, wenn man bei der Einereichung der Daten so "rein zufällig" im Ort und Name einen Buchstabendreher" drin hätte ?

Die Suche auf dem http://www.ebundesanzeiger.de geht ja vornehmlich nach Ort und Firma.

:-)

Die Buchstabendreher können ja schonmal passieren, auch wenn man noch so aufpasst ;-)
Hallo,

stellt sich die Frage denn überhaupt?

Entweder übermittelst Du elektronisch, dann bist Du doch vorher registriert, oder Du übersendest und dazu gehört doch ein Begleitschreiben.

Und kostet der Spaß nicht auch ein paar Euronen, die bezahlt sein wollen?

Ich denke, das sich die Frage nur in Ausnahmefällen stellen dürfte.
Hallo,

nicht ganz...

Wir senden die Daten direkt über die DATEV. Dort kann ich einen Mandantenname und Ort eingeben und dort könnte der Tippfehler sein...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das beim Bundesanzeiger prüfen.

Die Rechnung kann theoretisch an den Mandanten oder an den STB gehen...
Referenz-URLs