Hallo,
mich würde interessieren, wie ihr den Investitionsabzugsbetrag in der Steue- / Handelsbilanz behandelt.
Dieser muss ja ausserbilanziell abgezogen werden.
Meine erste Angst war damit, wir ziehen ihn 2007 ab und in 2010 wird (bei Nichtinvestition) dieser vergessen. Für die laufende Beratung bzw. Hinweis an den Mandanten ist dies ja nicht zu vernachlässigen.
Ich habe es nun so gelöst, dass ich im Bilanzbericht eine weitere Anlage angefügt habe in dem dieser informativ dargestellt ist...
Hat jemand eine andere praktikablere Idee ?!?
Das gleiche Problem hatte man ja jetzt schon bei der EÜR.
Daher haben wir ne individuelle Anlage, auf der die Entwicklung ersichtlich ist.
Die haben wir auch bei den Bilanzierern, weil man ja allein aus dem Saldo 2997 nicht sieht, was wann aufzulösen ist.
Seit Ihr nicht beide Datev-anwender? da gibt es doch eine schöne Verwaltung mittels ANLAG. Die finde ich ganz schönö. Zum einen kann somit gleich die Sonderabschreibung mitverwaltet/übertragen werden und zum anderen werden die statistischen Konten f. den Gewinnzuschlag(7g a.F.) 9890/9891 bei Übergabe (Programmverbindung) der Buchungssätze auch gleich bebucht.
Ciao Dragon
Ja "früher" zur Zeiten der Ansparrücklage haben wir immer zum Posten eine Erläuterung gemacht.
Nun buche ich allerdings den "Investitionsabzugsbetrag" nicht mehr in die Bilanz und habe auch keinen Posten in der Bilanz.
Beim EÜR haben wir immerhin den Saldo vom Konto 2997 vortragen könne. Wenn das vergessen wurde hätte das zum gleichen Problem führen können... Ist Gott sei dank nie passiert...
Hi Dragon,
ja das habe ich auch schon gesehen, habe es aber noch nie so genutzt.
Das Problem an Datev ist:
Man geht einmal zur Schulung (vor vielen Jahren), beherrscht dann jeden Winkel im Programm.
Die ganzen Neuerungen gehen manchmal dann doch an einem vorbei wenn man gerade keine Zeit hat sich intensiv dort einzulesen...
Deshalb macht man manchmal etwas doch "zu Fuss" obwohl es doch wesentlich einfacher ginge...
Hallo,
ich empfehle den Investitionsabzugsbetrag grundsätzlich zu buchen und so wie bei der Ansparrücklage eine Entwicklung als Anlage zum Jahresabschluss hinzuzufügen.
Immerhin müssen die Bilanzen nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt werden.
Zwar kann im Rahmen der umgekehrten Maßgeblichkeit die Handelsbilanz an steuerrechtliche Abzugs- oder Ausweisverbote angepasst werden, aber spätestens bei der Erstellung nach IFRS oder anderen Vorschriften fällt man auf die Nase.
Und wer möchte den ganzen Mist später mal alles vernünftig nachvollziehen, wenn innerhalb des 3-Jahreszeitraums die Steuerbescheide geändert werden und anschließend durch eine BP nochmals geändert werden. Was, wenn die Bescheide wegen Rechtsanhängigkeit offen bleiben?
Warten wir ab, was ab spätestens 2010 auf die Beraterschaft zukommt, wenn es eine einheitliche EU-Bilanz geben soll.
Leute, ganz ehrlich. Manchmal kommt mir schon der Gedanke, dass es ganz schön ist mit dem allem nichts mehr zu tun zu haben. Andererseits sind es genau diese Kompliziertheiten, die den Spaß an der Sache ausmachen.
Gib mir 1 Mio und ich bin gerne bereit mir der Sache nichts mehr zu tun haben zu müssen ;-)
Aber Du hast schon recht manchmal macht es tatsächlich Spass...
Huhu :-)
also bei uns wir der wie oben schon dargestellt gebucht.
klappt soweit auch alles ganz ordentlich.
Gruß, Jive
Hallo Jive,
also einfach in HB und StB buchen ?
Oder gibt es nur "eine Bilanz" ?
Dazu mal eine Anschlussfrage, vielleicht weiß das einer auf die Schnelle:
Durch den außerbilanziellen Investitionsabzug wird es (bei KapGes) in den meisten Fällen ja zwingend zu einer Rückstellung für latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB kommen. Über den Maßgeblichkeitsgrundsatz führt das m.E. auch zu einer RS in der Steuerbilanz. Dadurch würde aber wiederum die BMG für die Gewerbesteuer gemindert (zumindest in 2007 noch).
Kann das sein? Habe grade einen Knoten im Hirn...