16.05.2008, 08:49
Hallo,
mir geht gerade die Hutschnur hoch. Ich habe gerade die Mail des BMF
Zweifelsfragen zur Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2007
Hierzu: BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008 - IV C 3 - InvZ 1015/07/0001 -
geöffnet und sehe das diese 75 Seiten lang ist. Haben die ein Schuss? Was ist das für ein Gesetz wenn man über solch eine Länge Zweifelsfragen klären möchte, wobei nach dem lesen oft noch weitere Zweifel hinzu kommen..
Es ist jetzt Freitag 08:45 und ich habe schon keine Lust mehr.........
Gruß T.D.
mir geht gerade die Hutschnur hoch. Ich habe gerade die Mail des BMF
Zweifelsfragen zur Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2007
Hierzu: BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008 - IV C 3 - InvZ 1015/07/0001 -
geöffnet und sehe das diese 75 Seiten lang ist. Haben die ein Schuss? Was ist das für ein Gesetz wenn man über solch eine Länge Zweifelsfragen klären möchte, wobei nach dem lesen oft noch weitere Zweifel hinzu kommen..
Es ist jetzt Freitag 08:45 und ich habe schon keine Lust mehr.........

Gruß T.D.