Steuerberater

Normale Version: Zinsschranke und partiarische Darlehen
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Hallo,

da meine Anfrage im "Stille" Thread am Mittwoch wohl untergegangen ist, poste ich mein Problem nochmals:

Im alten § 8a KStG waren partiarische Darlehen (profit participating loans) per se schädlich, da deren Vergütung nicht im Bruchteil des Kapitals ausgedrückt wurde. In der heutigen Zinsschranke wird hier nicht mehr unterschieden. Gibt es denn sonst noch Nachteile für Auslandsgestaltungen? Insoweit kann man ja daran denken nunmehr mit diesem Konstrukt (sofern man die Zinsschranke anders löst) den Gewinn aus dem Inland "zu saugen"…

Wer hat Erfahrungen mit partiarischen Darlehen und deren allgemeinen Problemen (am besten mit Auslandsberührung) jenseits der alten 8a-Problematik?

Mfg

showbee
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