Isabel_Kirsch hat mir den Aufsatz, auf den sich ihr Thread im Steuernetz bezieht, per Email geschickt.
Ich habe ihn hier angehängt, vielleicht fällt ja jemand dazu was ein!
Ich hab mir das jetzt auch mal angesehen.
Ich komm auch auf die 19205 DM.
Erklären kann ichs mir auch nur mit den Sonderausgaben, dass man also, um 25400 DM abzugsfähie SoA zu haben tatsächlich 850 DM mehr aufwenden musste.
Das Problem ist, dass man da ins EStG 1950 schauen müsste.
Das liegt nicht zufällig auch vor?
Hallo,
doch das habe ich auch. Werde es Ihnen morgen schicken.
Bin froh, dass Sie auch auf meine Zahl kommen.
Aber im Aufsatz steht leider, dass die kompletten 25400 DM abzugsfähig seien...
Naja, mal schauen ob das Einkommensteuergesetz von damals da weiterhilft..
Danke und bis morgen
Das steht dass 25400 DM ABZUGSFÄHIGE SoA vorliegen, aber wieviel aufgewendet werden mussten, um auf diesen Betrag zu kommen steht da nicht.
Ist ja heute auch so, dass nur ein Teil der SoA abzugsfähig sind!
Hier noch als Ergänzug das EStG 1950!
Hallo,
Der Link zum EStG 1950 ist tot!!
hallo,
clematis hat ihn eingestellt. bitte ihn nochmal fragen.
danke und gruss
DIE Clematis.....
Ich versuchs nochmal!
Edit: Funktionert immer noch nicht, habe aus der Email geladen und gespeichert, bitte nochmals schicken, bzw gleich an zaunkönig schicken!
Hallo,
nun, es hat ein paar Tage gedauert um die Dinge mal in Ruhe zu lesen, aber ich komme zu einem Ergebnis:
19.205 DM zur freien Verfügung.
Der Wert von 18.355 des Autors lässt sich auch für mich nicht nachvollziehen. Ich habe mir das EStG 1950 angesehen und keinen speziellen Abzugsbetrag oder prozentualen Berücksichtigungsbetrag finden können.
Da ich meine eigene Berechnung, unabhängig Deiner Berechnung, durchgeführt habe und ebenfalls auf das Ergebnis komme, muss es sich um einen redaktionellen Fehler des Autors handeln.
Ich kann mir die Differenz jedenfalls nicht erklären.