Steuerberater

Normale Version: Verbösernde Teileinspruchsentscheidung
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Ich habe ja sowieso zur bayrischen Finanzverwaltung ein leicht gestörtes Verhältnis und von daher möchte ich zu folgendem Sachverhalt mal ein paar Meinungen hören:

Bescheid angefochtenen wegen Halbabzugsverbot. Trotz Ruhen des Verfahrens hat das Finanzamt eine verbösernde Einspruchsentscheidung geschrieben (Darlehen wurde nicht als Verlust anerkannt). Im gerichtlichen Verfahren wurde das Finanzamt zur isolierten Aufhebung der verbösernden Einspruchsentscheidung und anschließenden Ruhen des Verfahrens wegen der anhängigen Verfahren verdonnert. Dies geschah leider nicht durch Urteil sondern durch die Zustimmung des Finanzamtes und damit Erledigung in der Hauptsache.

Die Verböserungen wurde also zurückgedreht und das Einspruchsverfahren ruhte ein paar Monate. Nun kam der Bearbeiter auf die ganz tolle Idee eine verbösernde Teileinspruchsentscheidung anzudrohen. Soll heißen, er nimmt das Darlehen wieder raus per verbösernder Einspruchsentscheidung und der Rest ruht weiter wg. Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots.Gnädigerweise wurde noch darauf hingewiesen, dass man der Verböserung durch Einspruchsrücknahme entgehen könnte.

Ich finde, hier liegte eine Beschneidung der Rechtsmittel vor. Wenn nämlich das Halbabzugsverbot für rechtlich ok befunden wird, dann wäre immer noch Zeit, den Einspruch zurückzunehmen und damit einer Verböserung zu entgehen. Wenn der Einspruch jedoch jetzt zurückgenommen wird, gehen im Falle der Verfassungwidrigkeit ca. 90.000 € Verlust den Bach runter. Das heisst, um eventuell die vollen Verluste aus dem (jetzigen) Halbeinkünfteverfahren bei eventueller Verfassungswidrigkeit zu bekommen, muss heute schon die Kröte der Verböserung geschluckt werden. Denn im Gegensatz zur Teileinspruchsentscheidung steht in der AO nichts von Teileinspruchsrücknahmen.

Dies ist in meinen Augen weder sachdienlich (Vorraussetzung für eine Teileinspruchsentscheidung) noch hatte der Gesetzgeber solche Konstellationen im Hinterkopf als er die Teileinspruchsentscheidung ins Gesetz nahm. Hier wird das Instrument der Teileinspruchsentscheidung eindeutig missbraucht.

Meine Idee wäre jetzt, dem Finanzamt mal ein paar Takte zur Teileinspruchsentscheidung schreiben zu lassen. Dazu könnte ich mir vorstellen, die netten Formulierungen von Herrn Stb. Hans-Peter Schneider aus Lüneburg zu nutzen (hier glaube ich schon mal von Hans-Christian gepostet).

Hat jemand von Euch noch Ideen oder Meinungen zu dieser Vorgehensweise?
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