16.04.2008, 08:12
Also so wie ich das sehe, wäre in diesem Fall eine Ergänzungsbilanz zu erstellen, in der auf der Aktivseite aufgestockt wird und auf der passivseite ein MEhrkapital ausgewiesen wird.
Was den Veräußernden (Ex-) Gesellschafter angeht....:
dieser hatte ein negatves Kapitalkonto .. insoweit müsste er eigentlich einen bisher nach § 15a nicht ausgleichsfähigen verlustvortrag haben. Dieser müßte nun, soweit bei der veräußerung ein gewinn entsteht von Ihm genutzt werden können.
Jetzt würde mich nur mal interessieren, ob bei dem kaufenden Gesellschafter ( inklusive Mehrkapital aus der Ergänzungsbilanz ) nun immer noch ein negatives Kapitalkonto entsteht.
lieben Gruß, Jive
Was den Veräußernden (Ex-) Gesellschafter angeht....:
dieser hatte ein negatves Kapitalkonto .. insoweit müsste er eigentlich einen bisher nach § 15a nicht ausgleichsfähigen verlustvortrag haben. Dieser müßte nun, soweit bei der veräußerung ein gewinn entsteht von Ihm genutzt werden können.
Jetzt würde mich nur mal interessieren, ob bei dem kaufenden Gesellschafter ( inklusive Mehrkapital aus der Ergänzungsbilanz ) nun immer noch ein negatives Kapitalkonto entsteht.
lieben Gruß, Jive