Steuerberater

Normale Version: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
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showbee schrieb:hi,

dann ist das ergebnis klar, aber in der tat gibt es gestaltungen der spritkostenübernahme, wo sich dann der ansatz von wk/ba ergibt (selbst gesehen und durchgeführt). alles eine gestaltungsfrage, gerade wenn der arbeitnehmer gerade etwas größer fahren will und der ag aber ein limit / monat der gesamtkosten setzt.

gruß soweit,

showbee

Hallo,

dann kann er aber dennoch nicht die 0,30 EUR ansetzen. Da diese Pauschale auch die Anschaffung des Pkw mit abdeckt. Wahrscheinlich reduziert es sich auf die Hälfte. Es gibt da ein BFH-Urteil wo man sich auf 0,12 EUR "geeinigt" hat.

Gruß T.D.
hallo td,

jaja, das wird dann unter "führt zu offensichtlich unzutreffender besteuerung" abgetan. ist ja auch richtig, aber da muss das finanzamt erstmal auf den trichter kommen. grundsätzlich gilt für die verwaltung: die 30ct sind anwendbar, wenn aufwendungen getätigt wurden. die argumentationslast gegen 30ct ist somit auf die verwaltung verlagert.

gruß,

showbee
Achja... ich bin ein Freund von "Fundstellen"
LSTR 2008 9.5 (2)
"...Wird dem Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, dürfen die pauschalen Kilometersätze nicht steuerfrei erstattet werden."
(Und wenn nicht steuerfrei erstattet werden darf, darf man auch nicht als WK abziehen...)
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