Steuerberater

Normale Version: Wechsel der Gewinnermittlungsart bei VdN §164 AO
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Hallo Leute ...

Folgender SV:

Einkommensteuerbescheid 2005 ist unter VdN ergangen. Für 2005 wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach §4 Abs.3 EStG ermittelt. Bei der Erstellung der Steuererklärung 2006 wurde festgestellt, dass über den Zeitablauf gesehen die Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG sinnvoller wäre.

Kann nun für 2005 noch die Gewinnermittlungsart gewechselt werden?

M.E. nach schon, da der Bescheid nach §164 AO ergangen ist und somit in vollem Umfang jederzeit geändert werden kann.

Wie seht Ihr das?

Greetings ...
Erledigt.

siehe BFH 19.10.2005, XI R 4/04

Wäre irgendwie auch zu einfach gewesen.
Hallo,

habe da was in der Erinnerung, dass eine nachträgliche Änderung der Gewinnermittlungsart nicht erlaubt ist, wenn im Vordergrund die Steuerersparnis steht.

Dazu müsste es ein Urteil vom FG Köln aus der Zeit ab 2002 geben. Da wollte ein Arzt nachträglich von der EÜR zur Bilanz wechseln.
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