12.03.2008, 13:25
Hallo Leute ...
Folgender SV:
Einkommensteuerbescheid 2005 ist unter VdN ergangen. Für 2005 wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach §4 Abs.3 EStG ermittelt. Bei der Erstellung der Steuererklärung 2006 wurde festgestellt, dass über den Zeitablauf gesehen die Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG sinnvoller wäre.
Kann nun für 2005 noch die Gewinnermittlungsart gewechselt werden?
M.E. nach schon, da der Bescheid nach §164 AO ergangen ist und somit in vollem Umfang jederzeit geändert werden kann.
Wie seht Ihr das?
Greetings ...
Folgender SV:
Einkommensteuerbescheid 2005 ist unter VdN ergangen. Für 2005 wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach §4 Abs.3 EStG ermittelt. Bei der Erstellung der Steuererklärung 2006 wurde festgestellt, dass über den Zeitablauf gesehen die Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG sinnvoller wäre.
Kann nun für 2005 noch die Gewinnermittlungsart gewechselt werden?
M.E. nach schon, da der Bescheid nach §164 AO ergangen ist und somit in vollem Umfang jederzeit geändert werden kann.
Wie seht Ihr das?
Greetings ...