29.02.2008, 14:45
Hallo,
habe heute folgende Info gefunden:
habe heute folgende Info gefunden:
Zitat:Steuerberatungskosten beim BFH anhängig
Wie vor kurzem auf http://www.dstv.de berichtet, hatte das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 17. 1. 2008 die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten als nicht verfassungswidrig erachtet und die steuerliche Geltendmachung entsprechend abgelehnt. Gegen dieses Urteil ist nunmehr ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Es wird von dem Kollegen StB Uwe Szymborski von der Gerd Zwadlo Steuerberatungsgesellschaft mbH, Garbsen, mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes geführt. Unter Berufung auf das Aktenzeichen BFH X R 10/08 kann in vergleichbaren Fällen die Verfahrensruhe gem. § 363 Absatz 2 Satz 2 AO erreicht werden.