Steuerberater

Normale Version: Ausl. Einkünfte / Progressionsvorbeh.
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Prosit Neujahr!

Folgender Fall (2005):

Herr A kommt zum 01.07. nach D aus Türkei (T), begründet hier einen Haushalt und hat folgende Einkünfte:

in D: aus nicht-selbst. Tätigkeit, 07-12: t€ 60
in T: aus nicht selbst. Tätigk., 01 - 06: t€ 200
darin enthalten Sonderzahlung für die Jahre 00-05: t€ 150

Frage:

Bei der Erklärung unterliegen die t€ 200 dem Progresionsvorbehalt, würd ich meinen.

Aber: sind die außerordentlichen türkischen Einkünfte t€ 150 irgendwie analog zu § 34 zu berücksichtigen (1/5 Regelung)?
Referenz-URLs