15.01.2008, 16:28
Prosit Neujahr!
Folgender Fall (2005):
Herr A kommt zum 01.07. nach D aus Türkei (T), begründet hier einen Haushalt und hat folgende Einkünfte:
in D: aus nicht-selbst. Tätigkeit, 07-12: t€ 60
in T: aus nicht selbst. Tätigk., 01 - 06: t€ 200
darin enthalten Sonderzahlung für die Jahre 00-05: t€ 150
Frage:
Bei der Erklärung unterliegen die t€ 200 dem Progresionsvorbehalt, würd ich meinen.
Aber: sind die außerordentlichen türkischen Einkünfte t€ 150 irgendwie analog zu § 34 zu berücksichtigen (1/5 Regelung)?
Folgender Fall (2005):
Herr A kommt zum 01.07. nach D aus Türkei (T), begründet hier einen Haushalt und hat folgende Einkünfte:
in D: aus nicht-selbst. Tätigkeit, 07-12: t€ 60
in T: aus nicht selbst. Tätigk., 01 - 06: t€ 200
darin enthalten Sonderzahlung für die Jahre 00-05: t€ 150
Frage:
Bei der Erklärung unterliegen die t€ 200 dem Progresionsvorbehalt, würd ich meinen.
Aber: sind die außerordentlichen türkischen Einkünfte t€ 150 irgendwie analog zu § 34 zu berücksichtigen (1/5 Regelung)?