21.06.2022, 19:18
Zum Vermögen einer natürlichen Person gehört ein Grundstück. Eine natürliche Person hat einen Anteil von ½ vor 20 Jahren erworben, einen weiteren Anteil von 1/2 hat er vor einem halben Jahr erworben. Er beabsichtigt, einen Anteil von 1/2 zu veräußern.
Kann die natürliche Person im Kaufvertrag genau den vor 20 Jahren erworbenen Grundstücksanteil veräußern und somit die Anwendung des § 23 verhindern? (Analog der Regelung zu GmbH-Anteilen nach BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 126/75). M.E. könnte das zivilrechtlich möglich sein, aber ist das auch steuerlich von Erfolg?
Oder besteht keine Wahlmöglichkeit? Die alten Aussagen zu "Last in, first out" oder "First in, first out" bei Aktiendepots scheinen mir nicht unbedingt anwendbar zu sein. Andererseits handelt es sich auch nicht um eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, wie die der Bundesfinanzhof festgestellt, dass sie notwendig einheitlich zu betrachten ist (Erläuterungen dazu unter anderem Finanzgericht Nürnberg vom 26. Januar 2016, 1 K 773/14).
Wie seht Ihr das Problem und die mögliche Lösung? Vielen Dank für das Mitdenken.
Kann die natürliche Person im Kaufvertrag genau den vor 20 Jahren erworbenen Grundstücksanteil veräußern und somit die Anwendung des § 23 verhindern? (Analog der Regelung zu GmbH-Anteilen nach BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 126/75). M.E. könnte das zivilrechtlich möglich sein, aber ist das auch steuerlich von Erfolg?
Oder besteht keine Wahlmöglichkeit? Die alten Aussagen zu "Last in, first out" oder "First in, first out" bei Aktiendepots scheinen mir nicht unbedingt anwendbar zu sein. Andererseits handelt es sich auch nicht um eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, wie die der Bundesfinanzhof festgestellt, dass sie notwendig einheitlich zu betrachten ist (Erläuterungen dazu unter anderem Finanzgericht Nürnberg vom 26. Januar 2016, 1 K 773/14).
Wie seht Ihr das Problem und die mögliche Lösung? Vielen Dank für das Mitdenken.