24.02.2022, 15:01
Hallo in die Gemeinde,
habe eine kleine Frage:
Stellen die Steuerberatungskosten zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 Werbungskosten dar, wenn es sich um ein Vermietungsobjekt handelt?
Grds. handelt es sich dabei ja um Vermögen. Alles was mit Vermögen zu tun hat, ist meiner Kenntnis (sicherlich gibt es hierzu Ausnahmen) nicht als Werbungskosten abziehbar. Ich denke da an Notarkosten bei Übertragungen von Vermietungsobjekten auf die nächste Generation.
Die Grundsteuerwert-Erklärung steht aber nicht im Zusammenhang mit einer Vermögensverschiebung. Aus meiner Sicht sollte doch dann der Abzug als Wk möglich sein - oder?
Im Bereich der Gewinneinkünfte sind die Steuerberatungskosten abziehbar.
Könnte man hier auf das BFH-Urteil vom 28.11.1980 (VI R 193/77) zurückgreifen?
Vielen Dank für eure Ideen und bleibt Gesund.
habe eine kleine Frage:
Stellen die Steuerberatungskosten zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 Werbungskosten dar, wenn es sich um ein Vermietungsobjekt handelt?
Grds. handelt es sich dabei ja um Vermögen. Alles was mit Vermögen zu tun hat, ist meiner Kenntnis (sicherlich gibt es hierzu Ausnahmen) nicht als Werbungskosten abziehbar. Ich denke da an Notarkosten bei Übertragungen von Vermietungsobjekten auf die nächste Generation.
Die Grundsteuerwert-Erklärung steht aber nicht im Zusammenhang mit einer Vermögensverschiebung. Aus meiner Sicht sollte doch dann der Abzug als Wk möglich sein - oder?
Im Bereich der Gewinneinkünfte sind die Steuerberatungskosten abziehbar.
Könnte man hier auf das BFH-Urteil vom 28.11.1980 (VI R 193/77) zurückgreifen?
Vielen Dank für eure Ideen und bleibt Gesund.