20.02.2022, 12:33
Verwitwete Rentnerin erhält sowohl Altersrente als auch Witwenrente. Da sie krankenversicherungstechnisch als vormalige selbstständige Ärztin privat versichert ist, wird die Altersrente nicht um Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gekürzt. Zu der Witwenrente wird jedoch vom Rententräger (Deutsche Rentenversicherung Bund) monatlich ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ausgezahlt.
Dieser Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag findet sich nicht in der elektronischen Mitteilung des Rententrägers an die Finanzverwaltung über die gezahlte Rente und wird entsprechend vom Finanzamt nicht besteuert - der in der Steuererklärung erklärte Zuschuss wird beim Erlass des Bescheides vom Finanzamt überschrieben. Woraus ergibt sich, dass dieser Zuschuss letztendlich nicht den abzugsfähigen Vorsorgeaufwand reduziert. Eine Quelle dazu habe ich bisher nicht gefunden. Wer weiß weiter?
Dieser Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag findet sich nicht in der elektronischen Mitteilung des Rententrägers an die Finanzverwaltung über die gezahlte Rente und wird entsprechend vom Finanzamt nicht besteuert - der in der Steuererklärung erklärte Zuschuss wird beim Erlass des Bescheides vom Finanzamt überschrieben. Woraus ergibt sich, dass dieser Zuschuss letztendlich nicht den abzugsfähigen Vorsorgeaufwand reduziert. Eine Quelle dazu habe ich bisher nicht gefunden. Wer weiß weiter?