Steuerberater

Normale Version: Keine Kürzung der Vorsorgeaufwendungen?
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Verwitwete Rentnerin erhält sowohl Altersrente als auch Witwenrente. Da sie krankenversicherungstechnisch als vormalige selbstständige Ärztin privat versichert ist, wird die Altersrente nicht um Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gekürzt. Zu der Witwenrente wird jedoch vom Rententräger (Deutsche Rentenversicherung Bund) monatlich ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ausgezahlt.
Dieser Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag findet sich nicht in der elektronischen Mitteilung des Rententrägers an die Finanzverwaltung über die gezahlte Rente und wird entsprechend vom Finanzamt nicht besteuert - der in der Steuererklärung erklärte Zuschuss wird beim Erlass des Bescheides vom Finanzamt überschrieben. Woraus ergibt sich, dass dieser Zuschuss letztendlich nicht den abzugsfähigen Vorsorgeaufwand reduziert. Eine Quelle dazu habe ich bisher nicht gefunden. Wer weiß weiter?
Ich hätte jetzt gesagt, dass steuerfreie Zuschüsse gem § 3 Nr 14 EStG zur Nichtabzugsfähigkeit der damit insoweit finanzierten PKV als SoA führen (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG).

Liegt ggf ein Sonderfall des 2. Teilsatzes vor?
nein, kein Sonderfall. M.E. muss Minderung der Vorsorgeaufwendungen erfolgen. Warum der Datensatz der Rentenversicherung das nicht enthält und das FA die Minderung trotz Eintragung in der Erklärung nicht vornimmt, ist mir rätselhaft.
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