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Normale Version: Dauerleihgabe an die eigene Museums-GmbH
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A betreibt ein Autohaus und sammelt seit 40 Jahren Autos der vertretenen Marke. Nachdem die Sammlung eine gewisse Größe erreicht hat (mittlerweile wohl die größte weltweit), wird eine Museums-GmbH gegründet, die das Museum auch als Veranstaltungsort anbietet. Die ausgestellten Fahrzeuge gehören zum Teil auch der GmbH (Neu-Erwerbe).

Grundsätzlich dürfte das "Zurverfügungstellen" der privaten Fahrzeuge kein einlagefähiger Vorteil sein, aber wie sieht es mit den ersparten Kosten für sachgerechte Lagerung und Instandhaltung der privaten Fahrzeuge aus, die die GmbH nun trägt? Liegt hier ggf. eine vGA vor?

taxpert
(03.11.2021 11:28)taxpert schrieb: [ -> ]aber wie sieht es mit den ersparten Kosten für sachgerechte Lagerung und Instandhaltung der privaten Fahrzeuge aus, die die GmbH nun trägt? Liegt hier ggf. eine vGA vor?

Wenn die GmbH die Fahrzeuge bei fremden Dritten anmieten müsste, um ihren Geschäftsbetrieb - Betreiben von Ausstellungen mit Umsatzerzielung aus Eintrittsentgelt, Vermietung für Filmaufnahmen, Veranstaltungen etc. - zu sichern, hätte sie einen Aufwand von jährlich x. Die Lagerung und die Pflege der Fahrzeuge muss sie ohnehin machen, um die Fahrzeuge gut gepflegt für die Besucher zu präsentieren, damit die dort ihr Geld lassen. Und die Instandhaltung der Fahrzeuge muss die GmbH auch machen, damit das Fahrzeug für die nächsten Filmaufnahmen oder für andere Präsentationen vermietet werden kann.
Wie kann man bei dieser Situation auf eine VGA kommen? Jedenfalls vermag ich keine VGA zu erkennen.
In der Konstellation fällt mir adhoc nur Liebhaberei als vGA ein. Hält die GmbH statt des Gesellschafters verlustträchtige Wirtschaftsgüter und trägt sie Verluste des Gesellschafters, dann kann in der Verlusttragung eine vGA liegen.
(07.11.2021 22:42)showbee schrieb: [ -> ]In der Konstellation fällt mir adhoc nur Liebhaberei als vGA ein. Hält die GmbH statt des Gesellschafters verlustträchtige Wirtschaftsgüter und trägt sie Verluste des Gesellschafters, dann kann in der Verlusttragung eine vGA liegen.

Das wäre eine - sehr entfernt liegende - Möglichkeit. Allerdings bietet der Sachverhalt dafür keinen Anhaltspunkt. Denn zumindest schätzweise dürften die Erträge der GmbH aus Museums- und Veranstaltungsbetrieb langfristig höher liegen als die Kosten, die schon wegen nicht anfallender Mietkosten für Fahrzeuge gemindert sind.
Ja, alles eine Frage des Sachverhalts. Wenn wir hier bspw über Oldtimer reden, können die Erhaltungs- und Lagerkosten sehr hoch sein (Stichwort: Klima in der Halle). Wenn es dann eher spezielle Kfz sind, wo du nicht täglich 100 Besucher hast, kann es schon passieren, dass die GmbH in einer Verlustsituation ist. Oder es sind echt noble Karren, dann kann die Versicherungspolice/Security teuer werden.
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