29.03.2021, 15:38
Zusammen mit der Lebensgefährtin hat der vollzeitarbeitende Steuerpflichtige zwei Kinder (7 und 9 Jahre)
Die Lebensgefährtin ist selbständig, arbeitet wegen der Kinder nur Teilzeit und hat einen Gewinn von ca. € 7.000,00.
Gem. § 1615l BGB hat sie einen Unterhaltsanspruch für mindestens 3 Jahre nach der Geburt. Dieser verlängert sich , "solange und soweit das der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen".
Bisher hatte ich mit der Anerkennung der a.g. Belastungen kein Problem, ein vermutlich neuer Sachbearbeiter will diese nun wegen dem abgelaufenen 3-Jahres-Zeitraum nicht mehr berücksichtigen.
Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden, die EStR stellen darauf ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. Und da bin ich wieder bei der Billigkeit. Und den Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Muss (in einem 1.200-Seelen-Dorf) nachgeweisen werden, dass Kinderbetreuung nicht organisiert werden kann? Wenn ja, wie?
Ist man bei dieser Konstellation tatsächlich raus aus der a.g. Belastung?
Die Lebensgefährtin ist selbständig, arbeitet wegen der Kinder nur Teilzeit und hat einen Gewinn von ca. € 7.000,00.
Gem. § 1615l BGB hat sie einen Unterhaltsanspruch für mindestens 3 Jahre nach der Geburt. Dieser verlängert sich , "solange und soweit das der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen".
Bisher hatte ich mit der Anerkennung der a.g. Belastungen kein Problem, ein vermutlich neuer Sachbearbeiter will diese nun wegen dem abgelaufenen 3-Jahres-Zeitraum nicht mehr berücksichtigen.
Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden, die EStR stellen darauf ab, ob ein Unterhaltsanspruch besteht. Und da bin ich wieder bei der Billigkeit. Und den Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Muss (in einem 1.200-Seelen-Dorf) nachgeweisen werden, dass Kinderbetreuung nicht organisiert werden kann? Wenn ja, wie?
Ist man bei dieser Konstellation tatsächlich raus aus der a.g. Belastung?