Steuerberater

Normale Version: Änderung ESt-Bescheid
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Ein ESt-Bescheid erging im Januar 2021. Kein Einspruch, Versicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse wurden nachgemeldet, eine schlichte Änderung erfolgte mit Bescheid v. 15.02.
Nun ist überraschend noch ein Kind aufgetaucht. Kann das noch berücksichtigt werden? Oder greift hier § 351 AO?
Nach meinem Verständnis greift keine Änderungsvorschrift, es sei denn, den Steuerpflichtigen trifft kein Verschulden am Bekanntwerden neuer Tatsachen (ist nach Sachverhalt wohl nicht so häufig). Also 351 gilt.
Zitat:Nun ist überraschend noch ein Kind aufgetaucht.
Hat er jetzt erst erfahren, daß er Vater ist? Dann wäre es m.E. noch machbar.
Wenn „er“ der Vater und nicht der Steuerberater ist :-)
Es ist ein uneheliches Kind, das der Vater bisher nicht erwähnt hatte. Die Familie sollte es nicht wissen. Aber irgendwann kommt es halt doch heraus.
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