11.03.2021, 15:56
Ein ESt-Bescheid erging im Januar 2021. Kein Einspruch, Versicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse wurden nachgemeldet, eine schlichte Änderung erfolgte mit Bescheid v. 15.02.
Nun ist überraschend noch ein Kind aufgetaucht. Kann das noch berücksichtigt werden? Oder greift hier § 351 AO?
Nun ist überraschend noch ein Kind aufgetaucht. Kann das noch berücksichtigt werden? Oder greift hier § 351 AO?