01.09.2020, 13:26
Gleicher Fall wie vorhin! Es gibt nicht nur eine GmbH (A+B je %0%), sondern natürlich auch noch ein Grundstück der ABC GbR (A 45%, B45%, C 10% zufällig Ehemann von A!), dass von der AB GmbH genutzt wird.
A hat jedoch ihrem Ehemann C ein notarielle Generalvollmacht für sämtliche Rechtsgeschäfte inklusive Stimmrechtsausübung in der Gesellschaft und Befreiung vom §181 BGB erteilt.
Meinung des StB:
Trotz der Vollmacht können A und B wegen des Einstimmigkeitsgebotes bei der GbR die GbR nicht beherrschen, denn A darf nicht gegen den Willen von C stimmen, sondern praktisch immer erst nachfragen.
Unsere Meinung:
Im Innenverhältnis mag C zwar Ansprüche gegen A geltend machen können, im Außenverhältnis können A un B die GbR jedoch beherrschen und es liegt daher eine Betriebsaufspaltung vor.
Wer hat recht (und warum?)?
taxpert
A hat jedoch ihrem Ehemann C ein notarielle Generalvollmacht für sämtliche Rechtsgeschäfte inklusive Stimmrechtsausübung in der Gesellschaft und Befreiung vom §181 BGB erteilt.
Meinung des StB:
Trotz der Vollmacht können A und B wegen des Einstimmigkeitsgebotes bei der GbR die GbR nicht beherrschen, denn A darf nicht gegen den Willen von C stimmen, sondern praktisch immer erst nachfragen.
Unsere Meinung:
Im Innenverhältnis mag C zwar Ansprüche gegen A geltend machen können, im Außenverhältnis können A un B die GbR jedoch beherrschen und es liegt daher eine Betriebsaufspaltung vor.
Wer hat recht (und warum?)?
taxpert