Steuerberater

Normale Version: §17 EStG und Verjährung
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Hört sich im ersten Moment gut an, passt aber leider nicht auf den Sachverhalt, da -angeblich!- der zu hohe Kaufpreis nie vereinbart werden sollte. Warum man trotzdem den Kaufvertrag unterschrieben hat, bleibt ein Rätsel.

taxpert
Für ein Scheingeschäft hat dann der Stpfl die Feststellungslast (§ 41 II AO).
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