11.06.2020, 17:23
Hallo Ihr Lieben,
ab dem 01.07.2020 wird ja die Umsatzsteuer für Essen im Restaurant gesenkt und ich habe eine Kleine Umfrage für Euch :-)
Wenn ich am 02.07 mit meinem Bruder und meinem Neffen im Restaurant am gleich tisch sitze und einer bestellt eine Pizza ich ein Bier und mein Neffe bekommt eine Milch, dann beziehen wir alle das identische Dienstleistungssammelsurium.
Welche Steuersätze haben wir dann für 1.) die Pizza, 2.) das Bier und 3.) die Milch (kein Sojazeug)?
Folgende ANmerkungen zu mir
Es gibt m.E. 2 Wege wie das Essen im Restaurant zu 7% kommt.
1.) Die sonstigen 19% dienstleistungen zählen nicht mehr mit, und es verbleibt bei einer klassischen Lieferung von Essen aber im Restaurant.
Das kann eigentlich nicht sein, da die Dienstleistungen ja weiter erbracht werden...außerdem will der Gesetzgeber ja auch in einem Jahr wieder zu 19% ...ausserdem werden die Dienstleistungen identtisch auch für dieGetränke bezogen.
2.) die Umsatzsteuer für die Dienstleistungen wird gesenkt, damit das Gesamtpaket nun ermäßigt ist.
Wenn das aber die einzige logische Erklärung ist , müsste dann nicht auch automatisch die GEtränke auch ermäßigt werden?
Denn wenn das Dienstleistungssammelsurium dem Essen und dem Trinken das Gepräge gibt und bei beiden Fällen identisch ist, stellt sie derzeit ja die Hauptleistung dar. Eine identische Hauptleistung kann doch aber nicht einmal 7 und einmal 16% zur folge haben.....
Hauptleistung ( ermäßigt) schlagt nebenleistung ( Essen und Trinken)
Das Ganze Steuersenkungskonstrukt ist m.E: nicht zu Ende gedacht ...
was meint Ihr wie würdet Ihr die Steuersätze festlegen für die 3 Sachen?
lg, Jive
ab dem 01.07.2020 wird ja die Umsatzsteuer für Essen im Restaurant gesenkt und ich habe eine Kleine Umfrage für Euch :-)
Wenn ich am 02.07 mit meinem Bruder und meinem Neffen im Restaurant am gleich tisch sitze und einer bestellt eine Pizza ich ein Bier und mein Neffe bekommt eine Milch, dann beziehen wir alle das identische Dienstleistungssammelsurium.
Welche Steuersätze haben wir dann für 1.) die Pizza, 2.) das Bier und 3.) die Milch (kein Sojazeug)?
Folgende ANmerkungen zu mir
Es gibt m.E. 2 Wege wie das Essen im Restaurant zu 7% kommt.
1.) Die sonstigen 19% dienstleistungen zählen nicht mehr mit, und es verbleibt bei einer klassischen Lieferung von Essen aber im Restaurant.
Das kann eigentlich nicht sein, da die Dienstleistungen ja weiter erbracht werden...außerdem will der Gesetzgeber ja auch in einem Jahr wieder zu 19% ...ausserdem werden die Dienstleistungen identtisch auch für dieGetränke bezogen.
2.) die Umsatzsteuer für die Dienstleistungen wird gesenkt, damit das Gesamtpaket nun ermäßigt ist.
Wenn das aber die einzige logische Erklärung ist , müsste dann nicht auch automatisch die GEtränke auch ermäßigt werden?
Denn wenn das Dienstleistungssammelsurium dem Essen und dem Trinken das Gepräge gibt und bei beiden Fällen identisch ist, stellt sie derzeit ja die Hauptleistung dar. Eine identische Hauptleistung kann doch aber nicht einmal 7 und einmal 16% zur folge haben.....
Hauptleistung ( ermäßigt) schlagt nebenleistung ( Essen und Trinken)
Das Ganze Steuersenkungskonstrukt ist m.E: nicht zu Ende gedacht ...
was meint Ihr wie würdet Ihr die Steuersätze festlegen für die 3 Sachen?
lg, Jive