Steuerberater

Normale Version: Umsatzsteuersenkung für Gastronomie
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Hallo Ihr Lieben,

ab dem 01.07.2020 wird ja die Umsatzsteuer für Essen im Restaurant gesenkt und ich habe eine Kleine Umfrage für Euch :-)

Wenn ich am 02.07 mit meinem Bruder und meinem Neffen im Restaurant am gleich tisch sitze und einer bestellt eine Pizza ich ein Bier und mein Neffe bekommt eine Milch, dann beziehen wir alle das identische Dienstleistungssammelsurium.

Welche Steuersätze haben wir dann für 1.) die Pizza, 2.) das Bier und 3.) die Milch (kein Sojazeug)?

Folgende ANmerkungen zu mir
Es gibt m.E. 2 Wege wie das Essen im Restaurant zu 7% kommt.

1.) Die sonstigen 19% dienstleistungen zählen nicht mehr mit, und es verbleibt bei einer klassischen Lieferung von Essen aber im Restaurant.

Das kann eigentlich nicht sein, da die Dienstleistungen ja weiter erbracht werden...außerdem will der Gesetzgeber ja auch in einem Jahr wieder zu 19% ...ausserdem werden die Dienstleistungen identtisch auch für dieGetränke bezogen.

2.) die Umsatzsteuer für die Dienstleistungen wird gesenkt, damit das Gesamtpaket nun ermäßigt ist.

Wenn das aber die einzige logische Erklärung ist , müsste dann nicht auch automatisch die GEtränke auch ermäßigt werden?

Denn wenn das Dienstleistungssammelsurium dem Essen und dem Trinken das Gepräge gibt und bei beiden Fällen identisch ist, stellt sie derzeit ja die Hauptleistung dar. Eine identische Hauptleistung kann doch aber nicht einmal 7 und einmal 16% zur folge haben.....

Hauptleistung ( ermäßigt) schlagt nebenleistung ( Essen und Trinken)

Das Ganze Steuersenkungskonstrukt ist m.E: nicht zu Ende gedacht ...



was meint Ihr wie würdet Ihr die Steuersätze festlegen für die 3 Sachen?

lg, Jive
Ich weiß schon, aus welchen Gründen ich keine Kneipen als Mandanten habe...
Also der Neffe kommt am Schlechtesten weg - "Milch"

Bin schon im WE-Modus
Der Wirt wird halt eine Rechnung mit verschiedenen Steuersätzen schreiben oder mehrere Rechnungen ausstellen müssen.
Der Handel schafft es ja auch schon seit langem.
Es geht mir weniger um die technische umstellung ...

Dienstleistungen rund ums Thema Essen stellen derzeit die Hauptleistung dar.

Deshalb wird die Lieferung von Essen oder der Milch als Nebenleistung hierzu im Restaurant zu einer 19% Dienstleistung umqualifiziert. (Stand jetzt)

Diese Hauptleistung ist demnächst ermäßigt., wie es im Gesetz heisst mit Aussnahme der Abgabe von Getränken.

Die Abgabe von Getränken und Speisen sind aber Lieferungen ....

Die Lieferungen sind aber nur die irrelvante Nebenleistung zur Gastro-Hauptleistung.

Wenn ich mir eine Pizza und ein Bier im Restaurant bestelle, beziehe ich ein und dieselbe Dienstleistung nur einmal und nicht 2 mal simultan.

Selbst wenn man argumentieren würde, dass 2 Hauptleistungen vorliegen ( was bei Kombiprodukten schwierig zu vermitteln wäre) ist es doch lebensfremd, dass ein Durchschnittlicher Mensch bei einem Restaurantbesuch sozusagen umsatzsteuerlich mehrfach im Restaurant ist.


Stichwort: einheitlichkeit der Leistung

Ich kann das im Restaurant erbrachte Dienstleistungspaket auch nicht zeitlich aufteilen.

Also müsste bei einer ermäßigten Hauptleistung auch die Lieferung der Getränke im Restaurant ermäßigt sein.

Ich überlege grad, ob ich die kassen meiner Gastrobetriebe für Getränke im Haus auf 5% programmieren lasse, um das klären zu können, ohne in einen 14c fall zu geraten.

lg, Jive
@Juve
Bei deiner zweiten Ausführung habe ich dann auch das Problem erkannt Shy
Der Argumentation, dass sich um eine begünstigte Dienstleistung handelt ist ja nun mal nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Ich glaube hier hilft wohl nur eine verbindliche Auskunft.
Evtl. lösen sie es wie bei den Vermietungen in 12.16 Abs. 8 UStAE.

In jedem Fall unglücklich.


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Neues BMF-Schreiben zur Entgeltaufteilung bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...oTHHaFdGNs
PS: Mein lokaler Discounter rechnet bei der Pfandrückgabe mit 19%. Ist das richtig?
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