03.06.2020, 13:58
So, ich habe einfach mit dem Richter telefoniert und er sagte Sinngemäß:
- es geht um die festgesetzten Steuern
- nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen
- § 32a KStG und Nachweisprobleme durch FA kommt in diesem Verfahren keine Bedeutung zu.
Daraufhin habe ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt...
- es geht um die festgesetzten Steuern
- nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen
- § 32a KStG und Nachweisprobleme durch FA kommt in diesem Verfahren keine Bedeutung zu.
Daraufhin habe ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt...