17.05.2019, 00:12
Deutscher Unternehmer erbringt ausschließlich aus Deutschland eine sonstige Leistung durch Illustrations- und Animationsprogrammierung von Kurzfilmen für innerbetriebliche Zwecke eines Schweizer Unternehmens. Das Endprodukt Video sowie dessen Nutzungsrechte und die Rechnung gehen an den Schweizer Kunden. Transportweg ist ausschließlich das Internet.
Umsatzsteuerlich meines Erachtens unstrittig kein in Deutschland umsatzsteuerbarer Umsatz. Nach Durchsicht der zugänglichen Schweizer Veröffentlichungen im Netz könnte die Leistung als in der Schweiz erbracht gelten (Artikel 8 des Schweizer MWSTG) und analog dem deutschen Reverse Charge als der Schweizer Bezugsteuer unterliegend angesehen werden, damit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in der Schweizer Umsatzsteuer.
Gibt es Erfahrungen, worauf hier noch besonders zu achten ist? Oder irgendwelche Besonderheiten, die das dargestellte Ergebnis ad absurdum führen?
Vielen Dank
Umsatzsteuerlich meines Erachtens unstrittig kein in Deutschland umsatzsteuerbarer Umsatz. Nach Durchsicht der zugänglichen Schweizer Veröffentlichungen im Netz könnte die Leistung als in der Schweiz erbracht gelten (Artikel 8 des Schweizer MWSTG) und analog dem deutschen Reverse Charge als der Schweizer Bezugsteuer unterliegend angesehen werden, damit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in der Schweizer Umsatzsteuer.
Gibt es Erfahrungen, worauf hier noch besonders zu achten ist? Oder irgendwelche Besonderheiten, die das dargestellte Ergebnis ad absurdum führen?
Vielen Dank