05.04.2019, 09:25
Wir haben bei Grundstückskaufverträgen meist folgende Situation:
Man geht von einer GiG aus - macht aber eine "vorsorgliche unbedingte" Option zur USt.
Nehmen wir an, es sei keine GiG gegeben. Der Käufer muss USt zahlen und ist hier auch Steuerschuldner, soweit ich weiß. Belastet das seine Liquidität oder kann er die Vorsteuer sofort ziehen (unterstellt, er erzielt auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze mit seinem Unternehmen)?
Die Frage ist wichtig, weil sonst der Käufer bei seiner Liquiditätsplanung 20 Prozent draufschlagen müsste.
Danke und Gruß
Micha79
Man geht von einer GiG aus - macht aber eine "vorsorgliche unbedingte" Option zur USt.
Nehmen wir an, es sei keine GiG gegeben. Der Käufer muss USt zahlen und ist hier auch Steuerschuldner, soweit ich weiß. Belastet das seine Liquidität oder kann er die Vorsteuer sofort ziehen (unterstellt, er erzielt auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze mit seinem Unternehmen)?
Die Frage ist wichtig, weil sonst der Käufer bei seiner Liquiditätsplanung 20 Prozent draufschlagen müsste.
Danke und Gruß
Micha79