Steuerberater

Normale Version: Einkünfteerzielung bei § 21 EStG - Warum hier kein wirtschaftliches Eigentum?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Der Nießbraucher ist Einkünfteerzieler gemäß § 21 EStG, weil er die Befugnis hat, einen Mietvertrag abzuschließen. So die ständige BFH-Rechtsprechung und einhellige Meinung.

Aber er ist in der Regel nicht wirtschaftlicher Eigentümer iSv § 39 AO. Und § 39 AO enthält doch eine allgemeine Zurechnungsnorm. So sagt das FG Münster auch in EFG 2014, 270: Der Nießbraucher ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Kapitalvermögens.

Eine klare dogmatische Begründung sehe ich hier nicht. Der Verweis in der Kommentierung von Blümich auf § 38 AO ist nicht aussagekräftig, weil die Norm überhaupt nichts darüber aussagt, wer Einkünfte erzielt. Die Zuordnung von WG regelt demgegenüber § 39 AO.

Gibt es ggf. einen dogmatischen Ansatz, der die Schwierigkeiten des § 39 AO überwindet?
Danke und Gruß
Micha79
Referenz-URLs