15.03.2019, 15:52
Mandant lässt sich ein Handbuch für die DSGVO erstellen, Kosten rd. 2.500,--
Nach der Erstellung bezahlt er an einen Externen eine mtl. Pauschale für eine Dienstleistung als Datenschutzbeauftragter.
Würdet Ihr das Handbuch abschreiben? Nutzungsdauer?
Oder wäre vertretbar, dass damit das Grundgerüst für die Einhaltung der Vorschriften erstellt wurde und die Kosten damit auf das Erstellungsjahr entfallen und sofort absetzbar sind?
Weiteres wird ja über den Beauftragten erledigt.
Nach der Erstellung bezahlt er an einen Externen eine mtl. Pauschale für eine Dienstleistung als Datenschutzbeauftragter.
Würdet Ihr das Handbuch abschreiben? Nutzungsdauer?
Oder wäre vertretbar, dass damit das Grundgerüst für die Einhaltung der Vorschriften erstellt wurde und die Kosten damit auf das Erstellungsjahr entfallen und sofort absetzbar sind?
Weiteres wird ja über den Beauftragten erledigt.