23.01.2019, 17:40
Eine GmbH hat einen alten Gesellschafter (88 Jahre, aber quicklebendig), der eine Pension von mtl. € 1.500 bekommt. Er hält 10 % der Anteile.
Da die GmbH aktuell etwas finanzschwach ist (aber trotzdem mit kleinem Gewinn), wird nicht ausbezahlt, sondern als Darlehen angehäuft. Der Pensionär hat nun keine Lust mehr, auf die nicht erhaltene Pension KK-Beiträge (als freiwilliges Mitglied) und Steuern zu bezahlen, er möchte sie lieber abfinden lassen und ist bereit, darauf einmalig Steuern zu bezahlen.
Die Rückstellung beträgt ca. T€ 100.
Wäre diese Abfindung überhaupt zulässig? Oder wäre das gleich eine vGA?
Höhe? Wert der Steuerrückstellung? Oder wer würde den berechnen (können/müssen)?
In gleicher Höhe Zufluss als Arbeitslohn, aber, da kein GmbH-Verkauf geplant, zum vollen Steuersatz ohne 1/5-Regelung?
Weiß jemand, ob´s da irgendwo was zum Nachlesen gibt?
Da die GmbH aktuell etwas finanzschwach ist (aber trotzdem mit kleinem Gewinn), wird nicht ausbezahlt, sondern als Darlehen angehäuft. Der Pensionär hat nun keine Lust mehr, auf die nicht erhaltene Pension KK-Beiträge (als freiwilliges Mitglied) und Steuern zu bezahlen, er möchte sie lieber abfinden lassen und ist bereit, darauf einmalig Steuern zu bezahlen.
Die Rückstellung beträgt ca. T€ 100.
Wäre diese Abfindung überhaupt zulässig? Oder wäre das gleich eine vGA?
Höhe? Wert der Steuerrückstellung? Oder wer würde den berechnen (können/müssen)?
In gleicher Höhe Zufluss als Arbeitslohn, aber, da kein GmbH-Verkauf geplant, zum vollen Steuersatz ohne 1/5-Regelung?
Weiß jemand, ob´s da irgendwo was zum Nachlesen gibt?