24.12.2018, 00:37
Ja das hast du recht, das würde wohl nur bei der Aufspaltung als betriebliche Einrichtung zu wenig sein können.
Also die GbR wird da sie nun bleibt zusätzlich Produkte vermarkten, sowas wie Computer-Zubehör, daher wäre auch in der GbR eine originäre Gerwerblichkeit zu Hause. Ich denke das reicht dann, aber die tax ruling macht wirklich Sinn denke ich, wird zeitlich nur knapp
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Also die GbR wird da sie nun bleibt zusätzlich Produkte vermarkten, sowas wie Computer-Zubehör, daher wäre auch in der GbR eine originäre Gerwerblichkeit zu Hause. Ich denke das reicht dann, aber die tax ruling macht wirklich Sinn denke ich, wird zeitlich nur knapp

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