19.12.2017, 15:35
Hallo,
folgendes Problem:
Arbeitnehmer vereinbart Abfindung mit seinem Arbeitgeber bei Ausscheiden aus der Firma, die auch unzweifelhaft der Fünftelregelung unterlegen hätte.
Kurz vor dem Ausscheiden verstirbt der Arbeitnehmer, die Witwe erhält nun aber die Abfindung.
Kommt hier die Fünftelregelung zur Anwendung ?
Ich denke eher nicht, bin mir aber nicht sicher.......
folgendes Problem:
Arbeitnehmer vereinbart Abfindung mit seinem Arbeitgeber bei Ausscheiden aus der Firma, die auch unzweifelhaft der Fünftelregelung unterlegen hätte.
Kurz vor dem Ausscheiden verstirbt der Arbeitnehmer, die Witwe erhält nun aber die Abfindung.
Kommt hier die Fünftelregelung zur Anwendung ?
Ich denke eher nicht, bin mir aber nicht sicher.......