Steuerberater

Normale Version: Fünftelregelung und Erbe
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Hallo,

folgendes Problem:
Arbeitnehmer vereinbart Abfindung mit seinem Arbeitgeber bei Ausscheiden aus der Firma, die auch unzweifelhaft der Fünftelregelung unterlegen hätte.
Kurz vor dem Ausscheiden verstirbt der Arbeitnehmer, die Witwe erhält nun aber die Abfindung.
Kommt hier die Fünftelregelung zur Anwendung ?

Ich denke eher nicht, bin mir aber nicht sicher.......
Warum nicht? Fußstapfentheorie.

Und es sind ja EK des Verstorbenen, nur daß sie eben an die Witwe ausgezahlt werden.
Wenn der Witwe zivilrechtlich der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitnehmer zusteht und der Arbeitgeber zahlt, handelt es sich doch auch um Entschädigung. Nach Schmidt Rz 41 zu § 34 (36. Auflage) kommt es nicht mal darauf an, dass tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Auch eine Zahlung an Witwe (hier bei Versorgungskapital) ist danach begünstigt. FG München, Urt. v. 25.3.2015 – 1 K 2723/13
Ja danke erstmal.
Ich war nur am zweifeln, weil man im Netz Urteile von Arbeitsgerichten und vom Bundesarbeitsgericht findet, wann dem/den Erben die Abfindung zusteht, obwohl der Arbeitnehmer vorher verstorben ist.

Aber in diesem Fall hatte der Arbeitgeber unzweifelhaft die Abfindung an die Witwe ausgezahlt, dann wird nach der Fußstapfentheorie auch die Fünftelregelung anzuwenden sein.

Besten Dank nochmal !
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