Steuerberater

Normale Version: Kommentar GrESt
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(25.11.2017 09:35)showbee schrieb: [ -> ]...Steuer sparen will ;-)

Bei 6% Steuer (oder teilweise mehr) ist das gegenüber früheren Zeiten auch schon eine ganz heftige Belastung.
Naja, das Problem ist eben der fehlende "Vorsteuerabzug" beim Handel. Der klassiche Fall der GrESt ist doch der Häuslebauer/Vermieter, der seine Immo für 20-30 erwirbt. Dann kann man auch 2-8% auf den Preis zahlen, weil sich das quasie auf 20-30 Jahre = 0,1-0,4% p.a. beschränkt.

Seitdem aber - auch staatlich gefördert - Immobilien zur Kapitalanlage dienen, wechseln mittelbar eben die Eigentümer öfter. Zudem werden in Konzernen regelmäßig - ertragsteuerlich bedingt - die Strukturen verändert, was ebenfalls Immobilien "bewegt". Für diese Konstellationen fehlt faktisch nur der Vorsteuerabzug der zuvor gezahlten GrESt. Nur deshalb kommt es zu erheblichen Ausweichgestaltungen mit RETT-Blocker-KGs etc. Und auch unter Berücksichtigung des neuen Abs. 3a verbleibt Gestaltungsspielraum. Letztlich ist es mittlerweile Usus im Unternehmensbereich, dass der alte Inhaber rechnerisch mit 5,1% an seinen alten Immobilien beteiligt bleibt, aber wirtschaftlich der gesamte Ertrag durch atypisch Stille abgesaugt wird. Steuerverkomplizierung at its best.
Wird bestimmt sehr interessant.
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