Steuerberater

Normale Version: Afa nach § 4 FGG
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Hallo

Kann es zufällig einer aus dem Kopf bestätigen.

Nach Ablauf Zeitraum der Sonder Afa nach § 4 FGG wird der restl. Betrag für die lineare und der restl. Betrag wovon Sonder Afa vorgenommen wurde, adiert, damit neue Bemessungsgrundlage gebildet und linear auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Viele Grüße
Ich versteh Dein "restl." und "wovon" nicht.

Im Prinzip teilst Du nach Ablauf des Begünstigungszeitraumes den RBW durch die RND?
So hab ich es auch gemeint.

Beispiel: AK 100.000,- + Modernisierungskosten 50.000,- = ges. 150.000,-
--> 10 Jahre lin. Afa v. 2% = 20.000,- und 10 Jahre Sonder Afa v. 5% = 25.000,- = Gesamt Afa 10 Jahre 45.000,-

150.000,- ./. 45.000,- = 105.000,- auf Restnutzungsdauer 40 Jahre abschreiben = 2.625,- p.a.
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