11.12.2007, 13:24
Hallo
Kann es zufällig einer aus dem Kopf bestätigen.
Nach Ablauf Zeitraum der Sonder Afa nach § 4 FGG wird der restl. Betrag für die lineare und der restl. Betrag wovon Sonder Afa vorgenommen wurde, adiert, damit neue Bemessungsgrundlage gebildet und linear auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Viele Grüße
Kann es zufällig einer aus dem Kopf bestätigen.
Nach Ablauf Zeitraum der Sonder Afa nach § 4 FGG wird der restl. Betrag für die lineare und der restl. Betrag wovon Sonder Afa vorgenommen wurde, adiert, damit neue Bemessungsgrundlage gebildet und linear auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Viele Grüße