28.06.2017, 17:37
Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und brauche erhellende Hinweise:
Ehegatten erzielen Einkünfte aus Kap. Bei der EF sieht es wie folgt aus:
auf den 31.12.2014 festgestellter vortragsfähiger Verlust aus Aktienverkäufen = 24.000
im Jahr 2015 folgende Situation:
Gewinne aus Aktienverkäufen 7.500
Verluste aus Aktienverkäufen 1.500
Verluste Kap ohne Aktien 20.000
das Programm rechnet wie folgt:
Gewinne aus Aktienverkäufen 7.500
abzgl. Verluste aus Aktienverkäufen 1.500
abzgl. Verluste Kap ohne Aktien 20.000
Einkünfte Kap 0,00
zusätzlicher Verlust für EM 14.000
Steuerberater legt Einspruch ein und sagt, dass die Gewinne aus den Aktienverkäufen doch zunächst mit Verlusten aus Aktienverkäufen und dann mit den vortragsfähigen Verlusten aus Aktienverkäufen zu verrechnen sind. Somit würden sich die restlichen Verluste aus Kap ohne Aktien in voller Höhe (20.000) beim EM auswirken.
Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch. Warum erfolgt hier keine Verrechnung mit den Verlustvorträgen sondern zuerst mit den laufenden Verlusten Kap?
Ehegatten erzielen Einkünfte aus Kap. Bei der EF sieht es wie folgt aus:
auf den 31.12.2014 festgestellter vortragsfähiger Verlust aus Aktienverkäufen = 24.000
im Jahr 2015 folgende Situation:
Gewinne aus Aktienverkäufen 7.500
Verluste aus Aktienverkäufen 1.500
Verluste Kap ohne Aktien 20.000
das Programm rechnet wie folgt:
Gewinne aus Aktienverkäufen 7.500
abzgl. Verluste aus Aktienverkäufen 1.500
abzgl. Verluste Kap ohne Aktien 20.000
Einkünfte Kap 0,00
zusätzlicher Verlust für EM 14.000
Steuerberater legt Einspruch ein und sagt, dass die Gewinne aus den Aktienverkäufen doch zunächst mit Verlusten aus Aktienverkäufen und dann mit den vortragsfähigen Verlusten aus Aktienverkäufen zu verrechnen sind. Somit würden sich die restlichen Verluste aus Kap ohne Aktien in voller Höhe (20.000) beim EM auswirken.
Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch. Warum erfolgt hier keine Verrechnung mit den Verlustvorträgen sondern zuerst mit den laufenden Verlusten Kap?