01.07.2017, 08:50
(30.06.2017 09:53)phönix schrieb: [ -> ]Genau das bestreitet Pump in der "Steuerlichen Betriebsprüfung"... "Die Ermittlung der (zu versteuernden) Einnahmen durch bloße Auszählung einer offenen Ladenkasse sei ein Verstoß gegen § 158 AO. Vielmehr sei über jeden Barerlös ein Beleg zu fertigen und aufzubewahren. Lediglich bei Erlösen im Cent-Bereich könne darauf verzichtet werden."Nö, eben nicht.
Ich habe nicht gesagt, dass die Ladenkasse auszuzählen ist.
Ich habe gesagt, die Einnahmen sind einzeln aufzuschreiben. Wir zählen keine Ladenkasse aus.