Steuerberater

Normale Version: zumutbare Eigenbelastung
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VI R 75/14

Aufgrund dieses Urteils gehen derzeit vermehrt Einsprüche bei uns ein. Vielleicht kann ja der eine oder andere von euch damit was anfangen.
Ich bin auch schon kräftig am Schreiben. Cool
Die Entscheidung ist mE falsch, aber da kann man ja nichts machen.
Ich find´s gut.

Aber eine Änderung der Bescheide "ist derzeit nicht möglich".

Ist wohl noch ein Softwareproblem, oder?
(06.06.2017 10:21)Opa schrieb: [ -> ]Aktuell
Das geänderte Rechenprogramm ist -zumindest bei uns in Bayern!- bereits seit RT 24. Mai im Einsatz. Die ersten Bescheide dürften daher bereits eintrudeln und haben einen entsprechenden Hinweis in den Erläuterungen.

taxpert
Also ich habe bisher noch keinen geänderten Bescheid bekommen, trotz zahlreicher Einsprüche. Und Bescheide mit neuer Berechnung auch noch nicht.
Bei uns liegen zwischen RT und Bescheiddatum zur Zeit 12 Tage. Dank Feiertagen Kammes sein, dass die ersten Bescheide daher erst Vorgestern oder gestern raus gegangen sind.

Die Einsprüche sind zumindest bei uns im Amt bis Mitte Juni zurück gestellt, denn dank eines "nette" Prüfhinweises wird praktisch jeder Bescheid zu einem Zeichnungsrechtfall und muss vom SL freigegeben werden. Hier versucht man noch eine "automatische" Lösung zu finden.

taxpert


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Es wird derzeit auch noch geklärt, ob der automatisch gesetzte Vorläufigkeitsvermerk auch auf diese Neuregelung zutrifft oder ob der Vorläufigkeitsvermerk nicht dahin auszulegen dass es überhaupt eine zumutbare Eigenbelastung gibt und daher diese Aufwendungen nicht in voller Höhe das zvE mindern müssten.
Ich dachte eigentlich das wäre erledigt.

Habe aber heute die ersten geänderten Bescheide mit der stufenweisen Berechnung der zumutb. Belastung bekommen. Shy
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