Steuerberater

Normale Version: Ermittlung beim AG
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Mandant erhält eine eindeutige Abfindung. In der mtl Lohnabrechnung auch als solche deutlich ausgewiesen, aber im Ausdruck der elektr. Meldung (Jahresbescheinigung) als normaler BAL gemeldet.
Nun will das FA den Schriftverkehr (Kündigung usw.) einsehen. Dem AN ist es aber unter Strafe untersagt den Aufhebungsvertrag (anderen Schriftverkehr gibt es nicht) Dritten vorzulegen.
Unter uns: der AG hat Dreck am Stecken.
Das wird dem FA mitgeteilt und es solle doch Erkundigungen zur ermäßigten Besteuerung beim AG anstellen. Dies verweigert das FA unter Berufung auf § 30 AO.
Was soll der AN nun tun? Aufhebungsvertrag doch dem FA vorlegen und Strafe riskieren, oder auf ca. 9.000,- Steuern verzichten? Das ist der Unterschied zwischen voller und ermäßigter Besteuerung.
Das FA wird wegen 30 AO dem AG nicht sagen, dass es den Vertrag gesehen hat. Der AN kann ja ggf paar "riskante" Stellen schwärzen, wenn er denkt, dass das nur weitere Nachfragen beim Amt nach sich zieht.
Und das Finanzamt hat neben der ncihtanerkennung grds. auch die Möglichkeit, die Mitwirkung des Steuerpflichtigen zu erzwingen. Dementsprechend könnte auch eine Zwangsgeldandrohung ins Haus flattern.
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