27.02.2017, 02:07
A ist seit vielen Jahren mit 80 % an einer Kapitalgesellschaft mit Euro 25.000 Stammkapital beteiligt. Er hat seine auf ihn entfallende Einlage zunächst zu 50 % erbracht, hier also Euro 10.000. Den weiteren Liquiditätsbedarf der Gesellschaft hat er durch Gesellschafterdarlehen gedeckt. Diese betragen mittlerweile Euro 11.000. im Jahr 2015 beschließen die Gesellschafter die Liquidation der Gesellschaft, da sich das ursprüngliche Projekt zerschlagen hat. A verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, die Liquidationskosten von Euro 2000 zu tragen.
A möchte den Verlust aus der Aufgabe des GmbH-Anteils geltend machen. Reicht es gegenüber dem Wohnsitz-Finanzamt aus, den Stand des Gesellschafter-Darlehens zuzüglich Liquidationskosten neben der ursprünglichen Einzahlung als Verlust darzustellen? Oder ist es erforderlich, die einzelnen (über diverse Jahre andauernden) Zahlungsvorgänge nachzuweisen (die letzte Auffassung hatte ein Brandenburger Finanzamt vor einigen Jahren vertreten)? Ich finde dazu keine definitive Literaturauffassung.
Wer von Euch hat eine tolle Idee? Oder eine noch bessere Quelle?
A möchte den Verlust aus der Aufgabe des GmbH-Anteils geltend machen. Reicht es gegenüber dem Wohnsitz-Finanzamt aus, den Stand des Gesellschafter-Darlehens zuzüglich Liquidationskosten neben der ursprünglichen Einzahlung als Verlust darzustellen? Oder ist es erforderlich, die einzelnen (über diverse Jahre andauernden) Zahlungsvorgänge nachzuweisen (die letzte Auffassung hatte ein Brandenburger Finanzamt vor einigen Jahren vertreten)? Ich finde dazu keine definitive Literaturauffassung.
Wer von Euch hat eine tolle Idee? Oder eine noch bessere Quelle?