09.12.2007, 17:15
Hallo,
eine GmbH (V) h�lt Anteile an einer GmbH (X).
V m�chte die Anteile an der X verkaufen.
Vor dem Verkauf soll noch eine Gewinnaussch�ttung und eine R�ckzahlung der Kapitalr�cklage vorgenommen werden.
Nach etwas zeitlichem Abstand (nicht allzu lange) sollen dann die Anteile verkauft werden.
Werden diese Gewinnaussch�ttungen und die R�ckzahlung der Kapitalr�cklage ganz "normal" behandelt oder k�nnte man auch auf die Idee kommen, dass es eine Erh�hung des Kaufpreises ist ?
Ich meine mich da an etwas dunkel zu erinnern, aber ...
Bitte nicht auf die Idee kommen und schreiben, dass die Auswirkung doch sowies gleich ist :-) Sind n�mlich einbringungsgeborene Anteile :-)
Danke schonmal f�r jede Mail...
eine GmbH (V) h�lt Anteile an einer GmbH (X).
V m�chte die Anteile an der X verkaufen.
Vor dem Verkauf soll noch eine Gewinnaussch�ttung und eine R�ckzahlung der Kapitalr�cklage vorgenommen werden.
Nach etwas zeitlichem Abstand (nicht allzu lange) sollen dann die Anteile verkauft werden.
Werden diese Gewinnaussch�ttungen und die R�ckzahlung der Kapitalr�cklage ganz "normal" behandelt oder k�nnte man auch auf die Idee kommen, dass es eine Erh�hung des Kaufpreises ist ?
Ich meine mich da an etwas dunkel zu erinnern, aber ...
Bitte nicht auf die Idee kommen und schreiben, dass die Auswirkung doch sowies gleich ist :-) Sind n�mlich einbringungsgeborene Anteile :-)
Danke schonmal f�r jede Mail...