Steuerberater

Normale Version: Zufluss von Umsatzsteuererstattungen
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FA überweist am 05.01.2015 das Guthaben aus der Umsatzsteuerschlusszahlung 2013 an den Mandanten. Ich habe diese Betriebseinnahme im Jahr 2015 steuerlich als Betriebseinnahme erfasst. in der Zwischenzeit ergeht der Bescheid für das Jahr 2014, das Finanzamt erhöht die Einnahmen des Jahres 2014 um die Umsatzsteuererstattung aus 2015. Gegen die Feststellung des FA, die Betriebseinnahme dem Jahr 2014 zuzurechnen, habe ich Einspruch eingelegt. FA weist schriftlich auf 10-Tages-Frist hin.

Wenn ich darauf eingehen sollte (was dem Mandanten wegen günstigerer Progressionswirkung sogar hier helfen würde) : Nach meinem Verständnis könnte das FA im Jahr 2015 erneut die Betriebseinnahme versteuern, weil es sich bei der Schlusszahlung zur USt 2013 nicht um eine regelmäßige Betriebseinnahme handelt. Damit wäre zwangsläufig eine Versteuerung im Jahr 2015 verbunden... Oder sehe ich hier schwarz, weil die erneute Besteuerung über § 174 korrigierbar wäre?
Ich glaube, Du siehst schwarz.
Es ist keine wiederkehrende Einnahme, die unter die 10-Tages-Regelung fällt.
Aber wenn schon das FA die Zuordnung ändert, erfassen die das im Folgejahr entsprechend (also: nicht). Mit dem schriftl. Hinweis des FA auf die 10-Tages-Frist kann m.E. gar nichts schiefgehen. Du hast den Nachweis, dass Du ändern wolltest und Dich lediglich der Staatsmacht gebeugt hast. Big Grin
Eine zweite Hinzurechnung ohne Korrektur der ersten halte ich damit für unmöglich.
ich sehe das auch so wie tosch .-)
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