Steuerberater

Normale Version: Entgeldausfall
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"Entgeltausfall" für die Begleitung Ihres Kindes im Krankenhaus...

wurde von der Krankenkasse gezahlt und unterliegt nicht dem PV.

War mir bisher neu, daß es solche Zahlungen gibt (kenne leider nicht die genaue gesetzl. Grundlage) und kein PV.
Meine Frau hat letzten Monat von der BG Entgeltausfall erstattet bekommen als sie unser Kind von der Schule abgeholt hat und ins Krankenhaus musste, weil es gestürzt war. Hatte ich auch nicht so auf dem Schirm...
(15.09.2016 13:57)Opa schrieb: [ -> ]"Entgeltausfall" für die Begleitung Ihres Kindes im Krankenhaus...

War mir bisher neu, daß es solche Zahlungen gibt (kenne leider nicht die genaue gesetzl. Grundlage) und kein PV.
§ 11 Abs. 3 SGB V
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